Das Gebäude wird entrümpelt und hierfür wurden Container bestellt. Anschließend wird eine Baustelle eingerichtet und der Bauherr schließt eine Bauherrenversicherung ab. Beim Abtransport eines vollen Containers bricht das Fahrzeug mit dem Vorderrad in eine unter der Asphaltdecke liegenden Schmutzwassergrube ein.

Die genau Lage und Qualität der Grube war nicht bekannt, da das Gebäude erst kurz vorher erworben wurde. Die Containeraufstellung und -abholung erfolgte eigentlich nicht über den Bereich wo sich die Grube befindet. Allerdings hat der Containerfahrer erst den vollen Container nach hinten aufs Grundstück gefahren und auf der Wiese abgestellt. Anschliesssend hat er den neuen und leeren Container aufgestellt und muss deswegen an diesem vorbei über die Grube fahren. Mit dem unbeladen Fahrzeug ist nichts passiert bei der Abfahrt ist dann die Decke der Grube eingebrochen. Es handelt sich um eine große, zusammenhängende Asphaltdecke und die Grube ist nur durch einen Schachtdeckel zu erkennen. Wer ist für welchen Schaden haftbar?