Mit Freundin zusammenziehen trotz Baukindergeld der Eltern?

2 Antworten

Baukindergeld (424) | KfW

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Das fällt doch gar nicht weg.


MwBSC02 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 15:23

Okay sehr gut, habe mich dazu auch eben nochmal belesen. Verstehe nur nicht warum die Eltern es quasi dann als etwas unmögliches darstellen dass das mit dem Auszug ja gar nicht ginge und das sehr kompliziert sei.

Eifelia  22.08.2024, 15:54
@MwBSC02
  1. Sie verstehen das mit dem Baukindergeld falsch
  2. Sie wollen nicht, dass ihre Tochter bereits mit 19 auszieht
  3. (...)
betroffen  23.08.2024, 10:40
@MwBSC02

Ganz einfach - weil den Eltern nicht bewust ist, dass das Baukindergeld bestehen bleibt.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

Volljähriges Kind zieht aus ......

Nein, für die Höhe der Förderung ist der Antrags­zeitpunkt ausschlag­gebend.

Wichtig ist, dass Sie folgende Bedingungen weiterhin erfüllen:

  • Sie als Zuschuss­empfänger nutzen die Immobilie selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz
  • Sie sind mindestens (Mit-)Eigentümer der geförderten Wohn­immobilie und
  • auf Ihren Haushalt entfällt eine Eigentums­quote von mindestens 50 % am geförderten Wohn­eigentum