Totale finanzielle Ungleichbehandlung von erbberechtigten Geschwistern... was tun?

4 Antworten

Du bist dankbar für jegliche Antwort! Dann kannst Du Dich jetzt auch nicht beschweren:

Deine Litanei klingt wie das Gejammer meines Bruders. Der behauptet auch sein Leben lang, ungerecht behandelt worden zu sein. Nun ja, ich pflege darauf immer zu antworten, dass ich doch nichts dafür kann, dass er nicht laut "HIER" gerufen hat als der Verstand verteilt wurde. Wenn er den hätte, dann würde er sehen, dass an all dem Wehklagen nichts dran ist. Und genau das unterstelle ich bei Dir auch. Recht interessant finde ich nämlich das Eingeständnis, dass Du der Familie den Rücken gekehrt hast. Wenn man sich um nichts kümmern will und andere im Stich läßt, dann kann man nicht auch noch erwarten dafür belohnt zu werden. Und jetzt möchtest Du, der Du Dich bisher um nichts gekümmert hast auch noch eine Belohnung haben. Da ist es mir geradezu eine Freude Dir mitzuteilen, dass nach über 10 Jahren nach dem Dir bekannten Tod Deiner Mutter alle Pflichtteilsansprüche verjährt sind.


Ninjolobo 
Beitragsersteller
 15.10.2012, 16:45

Da mein Bruder ein Arschloch erster Güte ist, verstehe ich deine Aussage, sobald ich dein geschwisterliches Verhältnis auf das Meinige parallelisiere.

Mit Worten, die sogar DU kapierst: DEIN BRUDER KANN EINEM LEID TUN!

Privatier59  15.10.2012, 16:51
@Ninjolobo

Ich hab Dir ja gesagt, dass es Dir nicht gefällt. Du bist eben das schwarze Schaf der Familie und hast bekommen, was Du verdient hast.

Ninjolobo 
Beitragsersteller
 15.10.2012, 17:06
@Privatier59

Ich hätte es wissen müssen, dass man in Foren immer zuerst auf die schwarzen Schafe trifft... muhahaha...

Also, gäbe es vielleicht noch Jemanden mit einer sachlichen Antwort zur Fragestellung selbst? Ich möchte hier kein Gespräch mit einem selbstgefälligen Möchtegernhellseher führen.

Tina34  15.10.2012, 19:08
@Ninjolobo

die sachliche Antwort dazu - welche rechtlichen Möglichkeiten sollte es den geben? Dein Vater ist "Alleinerbe" gem. Berliner Testament und er kann machen was er will, er kann es verschenken, verleben etc.

Sollte dir diese Antwort auch nicht gefallen würde ich empfehlen Geld in die Hand zu nehmen sich bei einem Anwalt beraten lassen.

Ninjolobo 
Beitragsersteller
 15.10.2012, 20:08
@Tina34

Zuerst mal dankeschön für die erste teilsachliche ANtwort :-) Aber das sind leider auch keine Neuigkeiten oder Tipps. Und warum denkst du, dass es mir darum geht, dass mir die ANtwort unbedingt gefallen muss? Mir geht es um Informationen, die mir irgend etwas bringen, falls sie jemand für mich hat. Mehr nicht. Es soll hier auch kein Frust und Pampigkeit im Forum entstehen, nur weil ich ein besonderes ANliegen habe und eine Frage stelle, die scheinbar so manchen Horizont übersteigt. Ein Anwalt ist hier überdies hinaus auch nicht gefragt. Es geht um Informationen... nicht um Dritte, die sich am Unglück Anderer auch noch bereichern wollen.

Wenn Deine Eltern ein Berliner Testament verfasst haben, ist darin sicherlich festgelegt worden, dass die Nachkommen nach dem Tod des Vaters erben. Das Testament wurde eröffnet nach dem Tod Deines Vaters. Wieso hast Du keine Kopie davon erhalten? Wurdest Du überhaupt als Kind Deiner Eltern im Testament benannt? Oder nur Dein Bruder? Da Du keine Kopie zugesandt erhalten hast, was selbstverständlich gewesen wäre als Kind und Erbe ersten Grades, würde ich dies einmal bei Gericht oder wo auch immer das Testament eröffnet wurde, erfragen. Vielleicht bist Du als rechtmäßige Erbin einfach nicht benannt worden, sondern es wurde nur Dein Bruder als "einziges" Kind angegeben. So hat es aber sicherlich Deine Mutter nicht gewollt. Die Hälfte Deiner Mutter steht Dir zu sowie auch die Hälfte deines Vaters, außer sie haben Dich nicht namentlich im Testament als ihr Kind benannt und auch nach dem Tod beider Dich nie als leibliches Kind gesehen und akzeptiert. Du hättest sonst auch Bescheid erhalten. Alle Erben eines Testaments werden schriftlich informiert. Erkundige Dich, wo das Testament eröffnet wurde. Dann bekommst Du Antwort auf Deine Frage und kannst evtl. dann sogar rechtliche Schritte gegen diese herzlose Familie einleiten. Ich wünsche Dir viel Glück dabei.

Rechtlich gesehen

  • wäre dein Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlas deiner Mutter verjährt
  • kann dein Vater sein Geld und Eigentum geben wem immer er möchte
  • hättest du aus lebzeitigen Schenkungen innerhalb voin 10 Jahren vor seinem Tod einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, sofern es deinem Bruder zufiel, allerdings
  • nur dann, wenn es keiner sittlichen Pflicht entsprach (Ausstattung) und du den Zugang nachweisen kannst (Überweisungsbelg, Kontoauszug, PKW-Halterummeldung). Floss es bar, also nicht.

Moralisch gesehen

hat Erben nichts mit Wohnverhalten, Gerechtigkeit oder Gleichbehandlung zu tun - bis auf deinen Pflichtteilsanspruch schuldet dir dein Vater bzw. sein Nachlass nichts, du ihm hingegen Unterhalt und Bestattungskostenübernahme :-O

Sofern du nicht an das Jüngste Gericht glaubst, wirst du weder ihm noch deinem Bruder den irdischen Prozess machen können :-(

G imager761

Hallo Ninjolobo, die rechtlichen Möglichkeiten sind dir hier bereits mehr als deutlich verklickert worden. Darauf will ich auch nicht weiter eingehen. Nur so viel, auch mir sind Fälle unbeschreiblicher Ungerechtigkeit innerhalb eines Familienverbandes bekannt und es ist nicht immer die Schuld des benachteiligten Kindes. Ich kann dir nur raten, vergiß diese Familie, lebe dein eigenes hoffentlich besseres Familienleben ! Du bist verbittert und diese Eigenschaft ist kein guter Ratgeber in Sachen Rache oder Vergeltung. Hoffe darauf , " Manche Menschen bekommen im Leben das was sie verdienen, nur später " ! Und nun noch eine Nachricht die deiner gefühlten Ungerechtigkeit noch einen drauf setzt . Falls dein " Vater " irgendwann einmal mittellos dastehen sollte und kein Geld für Pflegeheim oder Beerdigung mehr haben sollte, bist auch Du es an dem man sich halten wird gemeinsam mit den Geschwistern. K.


Ninjolobo 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 12:41

Gaenseliesl, du hast ja recht, so denke ich längst... trotz allem wäre es befriedigend, wenn ich ihm vorher an den Karren pissen, anstatt nachher erst auf´s Grab kacken könnte... und wenn ich das Grab schon zahlen soll, dann kann ich damit auch machen, was ich will :-) Um´s Geld geht´s ja eh nicht... haben uns inzwischen eine Firma aufgebaut und leben nicht schlecht! Aber wahrscheinlich erledigt das Schicksal ganz von selbst seine ARbeit... und holt ihn von seinem hohen Ross mal runter... erste Anzeichen gibt es längst :-))

Ninjolobo 
Beitragsersteller
 16.10.2012, 13:26
@Primus

Aber sicherlich geht das... vor einem Spiegel wirst du fündig! Misch dich einfach nirgends ein, was dich überfordert, dann geht´s dir und Anderen besser. Übrigens: Satzanfänge "GROß" schreiben!!! Ist was ganz, ganz Primitives... aber sogar ich kann das... also, Hoffnung gibt´s auch noch für DICH!

imager761  18.10.2012, 20:08
@Ninjolobo

Schade, dass ich mich zu einer sachlichen Antwort bewegen lies - mittlerweile bin ich mir sicher, dass du keinen Finanzrat brauchst, sondern eine Therapie :-O