Totale finanzielle Ungleichbehandlung von erbberechtigten Geschwistern... was tun?

4 Antworten

Du bist dankbar für jegliche Antwort! Dann kannst Du Dich jetzt auch nicht beschweren:

Deine Litanei klingt wie das Gejammer meines Bruders. Der behauptet auch sein Leben lang, ungerecht behandelt worden zu sein. Nun ja, ich pflege darauf immer zu antworten, dass ich doch nichts dafür kann, dass er nicht laut "HIER" gerufen hat als der Verstand verteilt wurde. Wenn er den hätte, dann würde er sehen, dass an all dem Wehklagen nichts dran ist. Und genau das unterstelle ich bei Dir auch. Recht interessant finde ich nämlich das Eingeständnis, dass Du der Familie den Rücken gekehrt hast. Wenn man sich um nichts kümmern will und andere im Stich läßt, dann kann man nicht auch noch erwarten dafür belohnt zu werden. Und jetzt möchtest Du, der Du Dich bisher um nichts gekümmert hast auch noch eine Belohnung haben. Da ist es mir geradezu eine Freude Dir mitzuteilen, dass nach über 10 Jahren nach dem Dir bekannten Tod Deiner Mutter alle Pflichtteilsansprüche verjährt sind.


Wenn Deine Eltern ein Berliner Testament verfasst haben, ist darin sicherlich festgelegt worden, dass die Nachkommen nach dem Tod des Vaters erben. Das Testament wurde eröffnet nach dem Tod Deines Vaters. Wieso hast Du keine Kopie davon erhalten? Wurdest Du überhaupt als Kind Deiner Eltern im Testament benannt? Oder nur Dein Bruder? Da Du keine Kopie zugesandt erhalten hast, was selbstverständlich gewesen wäre als Kind und Erbe ersten Grades, würde ich dies einmal bei Gericht oder wo auch immer das Testament eröffnet wurde, erfragen. Vielleicht bist Du als rechtmäßige Erbin einfach nicht benannt worden, sondern es wurde nur Dein Bruder als "einziges" Kind angegeben. So hat es aber sicherlich Deine Mutter nicht gewollt. Die Hälfte Deiner Mutter steht Dir zu sowie auch die Hälfte deines Vaters, außer sie haben Dich nicht namentlich im Testament als ihr Kind benannt und auch nach dem Tod beider Dich nie als leibliches Kind gesehen und akzeptiert. Du hättest sonst auch Bescheid erhalten. Alle Erben eines Testaments werden schriftlich informiert. Erkundige Dich, wo das Testament eröffnet wurde. Dann bekommst Du Antwort auf Deine Frage und kannst evtl. dann sogar rechtliche Schritte gegen diese herzlose Familie einleiten. Ich wünsche Dir viel Glück dabei.

Rechtlich gesehen

  • wäre dein Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlas deiner Mutter verjährt
  • kann dein Vater sein Geld und Eigentum geben wem immer er möchte
  • hättest du aus lebzeitigen Schenkungen innerhalb voin 10 Jahren vor seinem Tod einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, sofern es deinem Bruder zufiel, allerdings
  • nur dann, wenn es keiner sittlichen Pflicht entsprach (Ausstattung) und du den Zugang nachweisen kannst (Überweisungsbelg, Kontoauszug, PKW-Halterummeldung). Floss es bar, also nicht.

Moralisch gesehen

hat Erben nichts mit Wohnverhalten, Gerechtigkeit oder Gleichbehandlung zu tun - bis auf deinen Pflichtteilsanspruch schuldet dir dein Vater bzw. sein Nachlass nichts, du ihm hingegen Unterhalt und Bestattungskostenübernahme :-O

Sofern du nicht an das Jüngste Gericht glaubst, wirst du weder ihm noch deinem Bruder den irdischen Prozess machen können :-(

G imager761

Hallo Ninjolobo, die rechtlichen Möglichkeiten sind dir hier bereits mehr als deutlich verklickert worden. Darauf will ich auch nicht weiter eingehen. Nur so viel, auch mir sind Fälle unbeschreiblicher Ungerechtigkeit innerhalb eines Familienverbandes bekannt und es ist nicht immer die Schuld des benachteiligten Kindes. Ich kann dir nur raten, vergiß diese Familie, lebe dein eigenes hoffentlich besseres Familienleben ! Du bist verbittert und diese Eigenschaft ist kein guter Ratgeber in Sachen Rache oder Vergeltung. Hoffe darauf , " Manche Menschen bekommen im Leben das was sie verdienen, nur später " ! Und nun noch eine Nachricht die deiner gefühlten Ungerechtigkeit noch einen drauf setzt . Falls dein " Vater " irgendwann einmal mittellos dastehen sollte und kein Geld für Pflegeheim oder Beerdigung mehr haben sollte, bist auch Du es an dem man sich halten wird gemeinsam mit den Geschwistern. K.