Grundstück geerbt aber nicht überschrieben?
Hallo, ich habe vor einiger Zeit Unterlagen meiner verstorbenen Schwiegereltern sortiert und dabei sind mir verschiedene Grundbuchauszüge und auch Verkaufsverträge in die Hände gekommen.
Bei einem Grundstück gab es keinen Verkaufsvertrag und mittels Nachforschungen durch dritte habe ich festgestellt, das dieses Grundstück noch auf meinen Schwiegervater im Grundbuch eingeschrieben ist.
Davon hat keiner etwas gewusst, er ist jetzt auch schon über 15 Jahre tot. In der Zwischenzeit wird und wurde das Grundstück (unbefugt) landwirtschaftlich genutzt (Bäuerliche Genossenschaft).
Wie kann ich hier vorgehen?
Es gibt keinen Erbschein mangels Masse, es gibt auch 4 Kinder, die einen Anspruch hätten.
Danke.
2 Antworten
Die vier Erben (oder einer davon) sollte einen aktuellen Grundbuchauszug (Grundbuchamt) anfordern. Dann solltet ihr die "Berichtigung" des Grundbuchs beantragen und die Erbengemeinschaft als neue Eigentümer eintragen lassen. Dazu braucht ihr keinen Notar, das geht durch einen einfachen schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt. Mit Notar wärs aber leichter! Jedoch müsst ihr das Erbe nachweisen können. Und das geht hier nur durch Vorlage eines Erbscheins. (Den Erbschein kann man heute noch beantragen, da gibt es kein Frist. Ihr müsst einen Antrag auf Erteilung des Erbscheins beim Nachlassgericht stellen. Das kostet einiges, ist aber zwingend nötig.)
Dann könnt ihr nach Eintragung der Erbengemeinschaft ins Grundbuch von der Genossenschaft die Herausgabe des Grundstücks verlangen. Und ihr könnt, jedenfalls für die letzten 3 Jahre (ältere Ansprüche sind verjährt) eine Nutzungsentschädigung in Höhe einer ortsüblichen Pacht verlangen.
Die Nutzung des Grundstücks war vermutlich unbefugt, denn ein Pachtvertrag besteht offenbar nicht (mehr), jedenfalls wurde auch keine Pacht bezahlt. Ausnahme: Wenn die bäuerliche Genossenschaft mangels Kenntnis des Eigentümers die jährliche Pacht regelmäßig beim Amtsgericht hinterlegt hätte. Das wäre die Pflicht der Genossenschaft gewesen. Ich wette, dass das nicht passiert ist. Deshalb bin ich auch Deiner Meinung, diese Nutzung war unbefugt. Und ich wundere mich, wie jemand dazu kommt, über Jahre ein Grundstück zu nutzen, ohne was dafür zu zahlen. Oder ohne mal bei der Eigentümerfamilie nachzufragen.
'Unbefugt' wird das Grundstück eher nicht genutzt, sondern auf Grundlage eines vom Schwiegervater abgeschlossenen Pachtvertrags - in aller Regel verlängern die sich ohne Kündigung automatisch um jeweils ein Jahr. Wenn sich die Erben bei der Genossenschaft (sicher eine Genossenschaft? wäre zumindest in den alten BL SEHR ungewöhnlich) nicht melden, kann diese die Pacht nicht zahlen, sie weiß ja nicht, an wen. Dafür, dass der Verstorbene und dessen Erben die Papiere nicht in Ordnung halten, kann der Pächter nichts.
- Beim Pächter melden und mitteilen, wer die aktuellen Eigentümer des Grundstücks sind und die Pacht nachfordern (die ersten Jahre sind vermutlich verjährt) unter Angabe einer oder mehrerer Kontoverbindungen. Mal drüber nachdenken, ob für die Zukunft eine Pachtanpassung im Raum steht, nach mindestens 15 Jahren ist die Pachthöhe wohl nicht mehr zeitgemäß.
- Beim Grundbuchamt die Umschreibung des Grundstücks auf die Erben beantragen, die melden sich dann und sagen Dir, welche Unterlagen benötigt werden. Die Umschreibung ist kostenpflichtig, da sie nicht innerhalb der ersten 2 Jahre nach dem Tod des Voreigentümers beantragt wird.
- Nicht vergessen, die Pachteinnahme in den Steuererklärungen der Miteigentümer 2021 zu erklären. Strenggenommen muss hier eine Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft erstellt werden, bei freundlicher Nachfrage wird aber oft seitens des FA auch die direkte Erklärung von je 1/4 in den persönlichen Steuererklärungen akzeptiert.
- Vor einem Verkauf sicherstellen, dass es sich nicht um Betriebsvermögen handelt. Ihr wärt nicht die ersten, die eine dann auf den Verkaufserlös entfallende Steuerpflicht kalt erwischt.
Ein Pachtvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Eine Pacht kann auch in bar gezahlt werden (und Sie haben die Kontoauszüge Ihres vor 15 Jahren verstorbenen Schwiegervaters vorliegen und wissen daher, dass er keine Pacht überwiesen bekam?).
Jemand hat das Grundstück bewirtschaftet. Wäre es Ihnen lieber, es wäre verwildert? Da stünde jetzt ein junger Wald und eine landwirtschaftliche Nutzung wäre vermutlich nie mehr möglich - sowas darf nicht einfach gerodet werden, der Wert des Grundstücks wäre dadurch sehr deutlich niedriger.
Die Erben sollen sich beim Bewirtschafter melden. Irgendwie habe ich den Eindruck, bei Ihnen schwingt so eine gewisse Aggression gegen den Bewirtschafter mit - (wenn das nicht der Fall ist, ignorieren Sie das folgende) die Erben hätten die Unterlagen bereits vor 15 Jahren sortieren können, dann wäre es nie zu Pachtausfällen gekommen, das ist nicht die Aufgabe des Bewirtschafters!
Meine Schwiegermutter hat noch länger gelebt und hat nie Kenntnis oder Pachtzahlungen auf das gemeinsame Konto erhalten. In diesen 10 Jahren hätte also auch der "Pächter" Zahlungen auf das gemeinsame Konto vornehmen können. Da mein Schwiegervater nicht mobil war und das Grundstück sehr weit vom Wohnort entfernt liegt, gehe ich auch nicht von einem mündlichen Vertrag und Barzahlung aus, sondern von einer illegalen Bewirtschaftung.
Mir ist auch der Faktor Pacht hier nicht so wichtig, sondern eher das Thema fehlender Erbschein bei 4 Erben und einem eher geringen Grundstückswert.
Aha, neue Informationen...
Jetzt ist die Schwiegermutter also auch bereits seit 5 Jahren verstorben - woher wissen Sie denn, von was diese Kenntnis hatte?
Ob ein Erbschein erforderlich ist, steht doch noch gar nicht fest... Und den kann man auch jetzt noch beantragen, kostet halt. Wenn das Grundstück verkauft werden soll, kann man auch einfach beim Notar mal anfragen, ob eine vorherige Grundbuchberichtigung überhaupt notwendig ist.
Ich wiederhole mich: Dass die Fläche bewirtschaftet wurde, hat ihren Wert erhalten, nicht geschmälert. Sie wiederholen sich, dass die Nutzung 'illegal' gewesen sei.
Die Erbengemeinschaft kann herausfinden, wer der Bewirtschafter ist und dann weitersehen. Dazu ist es hilfreich, den Ball zunächst mal flach zu halten und nicht gleich mit 'illegal' zu kommen. DAS versuche ich Ihnen klarzumachen - und, dass die Erbengemeinschaft sich seit 15 Jahren nicht gekümmert hat. Deren Aufgabe war das aber. Ich habe den Eindruck, dass Sie Schuldige suchen ('illegale Nutzung'), und ich hatte bereits gesagt, dass sie meine Einlassung ignorieren sollen, wenn das nicht der Fall ist. Wenn das für Sie eine 'Anklage' ist, dann mögen Sie offenbar - wie die meisten Leute - unangenehme Wahrheiten nicht - das ist dann eben so.
Hallo es gibt keinen Pachtvertrag und es gab auch nie irgendwelche Pachtzahlungen.