Ist ein Notar Pflicht, damit Cousinen fünften Grades nicht erben und andere Finanzfragen?

Hallo.

Neulich bei meiner Kundenberaterin fiel mir fast die Kinnlade runter, als sie erzählte, eine Kollegin nähme 100 € pro Stunde, wenn sie alle unsere vorhandenen Spareinlagen beider Kreditinstitute incl. dem Wert des Hause auflisten würde und wir müssten dann trotzdem noch zum Notar. Sie hat mir die Gründe erklärt, verstehe ich auch. Denn ein Notar und ein Steuerberater gehen die Sache von einer ganz anderen, eigenen Seite an.

Ich hatte den Begriff "Gesetzliche Erbreihenfolge" schon längst wieder aus meinem Gedächtnis verdrängt. OT: Ich habe es mit enormen Lebenslangen Erinnerungslücken zu tun. Leider tickt meine Frau in dieser Hinsicht extrem anders. Sie sagt, nach mir die Sinnflut. Ich aber nicht. Ich möchte, dass noch nicht mal mein Bruder, seine Kinder und die Neffen meines verstorbenen Alten und deren Kinder, seine Schwestern und davon wieder die Kinder auch nur einen einzigen Cent erhalten. Ist in dem Punkt ein Notar eine unüberwindbare Firewall ?

Die Kundenberaterin fragte die Bereitschaft bzgl. Gemeinnütziges Vererben und an den Tierschutz ab. Ich bin dafür, meine Frau nicht. In 47 Jahren Arbeit kam zu dem einiges an Geld zusammen. D.h. es fällt definitiv Erbschaftssteuer an. Reiche mit Geld oder sehr gut Verdienende finden immer eine Möglichkeit, um dem zu entgehen. Welche legalen Möglichkeiten hat ein Durchschnittsbürger ?

VG

Erbschaftsrecht, Erbschaftssteuer, notar, Pflichtteil
Probleme mit Notar - Beanstandung Grundbuchamt?

Das von mir beauftragte Notarbüro hat eine Beurkundung zur Übereignung einer kleineren Grundstücksfläche, die direkt an mein Wohngrundstück angrenzt, schon im November 2021 an das Grundbuchamt weitergegeben. Die Beurkundung, an der auch mein Bruder beteiligt war, enthielt ferner weitere Vereinbarungen (z. B. auch ein Wegerecht).

Das Grundbuchamt hatte zu dieser Beurkundung allerdings Beanstandungen und hat deshalb keine Eintragung bzw. Änderung des Grundbuchs vorgenommen. Diese Beanstandungen sind von meinem Notarbüro bis heute offenbar nicht zufriedenstellend gelöst bzw. bearbeitet worden. Ich habe vom Grundbuchamt in mehreren Telefongesprächen die Auskunft bekommen, dass dem Notarbüro mehrfach eine Frist für die Erledigung gesetzt wurde. Die Fristen sind alle verstrichen, ohne dass hierzu Lösungen vom Notarbüro vorgelegt wurden. Das Grundbuchamt kann mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft dazu geben, welche Beanstandungen es gegeben hat bzw. welcher Schriftwechsel stattgefunden hat

Das Problem ist jetzt aber, dass ich vom Notarbüro keine Auskünfte zu meinem Fall erhalte. Ich habe daher keinen Schriftwechsel zwischen Notar und Grundbuchamt zur Kenntnis erhalten. Wäre es nicht die Pflicht vom Notar, mir die Schriftstücke vom Grundbuchamt zur Kenntnis zu geben ?

Ich habe mein Notarbüro mehrfach telefonisch und per E-Mail um eine Erledigung bzw. um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Hiermit hatte ich bislang keinen Erfolg.

Seit der erstmaligen Übersendung der Beurkundung durch das Notarbüro an das Grundbuchamt ist inzwischen ein Zeitraum von etwa einem Jahr verstrichen. Welche Möglichkeiten habe ich als Mandant/Auftraggeber des Notarbüros ? Kann ich dem Notarbüro diesen Auftrag wegen mangelnder Mitwirkung nachträglich entziehen ? Das größte Problem sind aber auch die fehlenden Informationen zu den Beanstandungen des Grundbuchamtes.

Grundbuch, notar
Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht
Schadensersatz mangels zu spät erhaltenen Grundbuchauszug? Notar hat seine Arbeit nicht gemacht?

Wir haben am 15.04.2019 ein Grundstück bei der Stadt Lohne erworben. Notarriel wurde alles über einen ansässigen Notar abgewickelt.

Natürlich haben wir auf dem Grundstück unser Haus gebaut.

Im Mai 2020 sind wir dann endlich in unser Haus gezogen.

In der folge Woche habe ich den den Antrag auf das Baukindergeld (36.000€) bei der KFW gestellt.

Den geforderten Grundbuchauszug konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht liefern.

Ich beantragte über die Seite www.dein-grundbuch.de einen Grundbuchauszug.

Die bemühten sich wirklich.

Schriftverkehr hat ich mit denen am 27.Mai/25.Juni/9.Juli.

Das Ende vom Lied war, das das Grundbuchamt sagte, das wir bisher nicht die Eigentümer wären und daher uns man keinen Grundbuchauszug geben könnte. Denn es fehlen noch Unterlagen vom Notar.

Einige male mit dem Notar telefonisch und schriftlich kommuniziert und man sagte alles wäre schon längst erledigt und man würde nochmal nachhaken.

Im September habe ich selbst schriftlich beim Amtsgericht einen Grundbuchauszug beantragt.

Das Grundbuchamt rief mich auch persönlich an und teilte mir erneut mit, das ich bisher nicht der Eigentümer sei und man meinen Antrag erstmal zur Seite legen würde und sich darum kümmern würde.

Nach vielen E-Mails und Telefonaten hatte ich noch immer nichts schriftliches.

Der Erste Antrag auf Baukindergeld war bereits abgelaufen (06.08.2020)

Man benötigt einen Grundbuchauszug in dem mal als Besitzer eingetragen ist, oder eine Vormerkung bzw. Auflassungsvormerkung eingetragen ist.

Am 17.12.2020 bekam ich endlich meinen Grundbuchauszug in dem wir als Besitzer eingetragen sind.

Jede Eintragung in diesem Grundbuch wurde erst am 07.12.2020 getätigt.

Der Grundstückskaufvertrag der inzwischen fast 18 Monate her ist, wurde am 07.12.20 im Grundbuch eingetragen.

Weder eine Vormerkung oder Auflassungsvormerkung war im Vorfeld vorgenommen worden.

Keine Eintragung wurde vor dem 07.12.2020 in diesem Grundbuch vorgenommen.

Am 18.12.2020 versuchte ich erneut den Antrag mit sämtlichen Papieren bei der KFW zu stellen.

Dieses mal hieß es wir wären schon über die 6 Monate nach Einzug.

Wir wären für die Heranbringung der Unterlagen selbst verantwortlich.

Wie sollte ich irgendeine Form des Grundbuches bis zum 01.11.20 vorlegen können? Da die ersten Eintragung im Grundbuch erst am 07.12.20 getätigt wurden.

Jetzt zu meiner Frage, da die KFW mir heute telefonisch mitteilte, das ich die 36.000€ Baukindergeld wohl nicht bekommen würde.

Kann ich nur Schadensersatzansprüche gegenüber dem Notar geltend machen, da er seinen Job nicht richtig gemacht hat.

Bin ja schon echt stolz, dass der notarielle Kaufvertrag vom 15.04.2019 am 07.12.2020 im Grundbuch eingetragen wurde.

Weder eine Vormerkung / Auflassungsvormerkung oder ähnliches wurden vorher eingetragen.

Nach aktuellem Stand gehe ich beim Baukindergeld ohne die 36.000€ aus.

Wo kann ich jetzt den Schuldigen suchen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

notar, Recht
Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?

Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?

Grundbuch, Hausbau, Kredit, notar
KfW-Anteil für Notartermin abwarten oder nicht

Hallo zusammen,

wir haben über einen Kreditmakler einen Kredit bei DSL-Bank und KfW für das gebrauchte Haus, das wir kaufen wollen. Wir haben bereits einen Kaufvertragsentwurf erhalten und korrigiert und einen Termin zur Beurkundung am 28.12.2012. Die beiden Kreditanteile (150.000 DSL und 50.000 KfW 124) wurden wie gesagt über einen Makler beauftragt und wir haben Unterlagen, in denen immer von beiden Krediten die Rede ist, aber nicht explizit, dass sie einander bedingen. Im Grundbuch soll aber (laut DSL-Unterlage) der gesamte Betrag, also 200.000 Euro eingetragen werden.

Nun ist es so, dass wir die schriftliche Zusage von DSL haben, aber noch keine von KfW. Das sei aber Formsache. Im Internet habe ich nun oft gefunden, dass es eben bei der KfW länger dauert. Teilweise haben die Käufer vorher den Notartermin gehabt, teilweise nicht.

Unsere Frage nun an Leute hier beim Finanzfrage-Forum, die damit bereits Erfahrung haben: Angenommen, die DSL-Bank spielt mit und der Notar auch, ist es in diesem Fall üblich bzw. nicht selten, dass man den Kaufvertrag unterschreibt, obwohl eben der KfW-Anteil noch fehlt? Oder ist das sowieso nicht möglich, weil der Notar 100% Bankzusage haben will (was aber im Internet auch anders erzählt wird, s.o.)?

Wir wollen natürlich durch die 2-3 Wochen Wartezeit auf KfW das Haus nicht an einen anderen Käufer verlieren. Wir haben auch ein gutes Gefühl beim Makler und würden die 50.000 Euro wohl auch auf anderen Wegen irgendwie zusammenkriegen.

Viele Dank für eure Erfahrungen! Peter

Baufinanzierung, KfW, notar

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