Wir haben ein Haus gekauft wo die halbe hofeinfahrt mit einem geh und fahrrecht belastet ist. Dies diente der Erreichbarkeit einer Garage des Nachbarn. Diese wurde aber vor Jahren zugemauert und Wohnrecht geschaffen. Gleich zur Begrüßung sagt der Nachbar das ich mein Auto nicht auf seine Seite stellen darf,da er dort ein wegerecht hat. Er selber will es nur nutzen,damit dort mal Besuch parken kann,wenn mal welcher kommt. Es wurde aber noch nie genutzt. Darf ich mein Auto dort also gar nicht parken obwohl er es überhaupt nicht nutzt und es die Garage gar nicht mehr gibt???