Schenkung eines Grundstückes (mit Nießbrauch!) an zwei Geschwister - Streit

1 Antwort

Menschlich schwierig, sachlich nicht einfach und problematisch aqufzudröseln.

  1. Eigentümer sind die Schwestern A und B als Grundstücksgemeinschaft.

  2. Die Mutter hat noch Rechte in Form des Nießbrauchs udn steht damit im Grundbuch und kann viel verhindern.

  3. Was etwas verwundert ist die Formulierung: "Schwester B hat vor 13 Jahren eine Hypothek auf das Grundstück genommen, sich eine Eigentumswohnung gekauft und zahlt noch ab." Wenn das Grundstück (jedoch vermutlich mit einer Grundschuld) für B belastet wurde, mussten sowohl A wie die Mutter zustimmen. Warum taten die das?

  4. Die ideelle Hälfte an einem mit einem Nießbrauch belasteten Grundstück ist unverkäuflich.

  5. Was mir einfällt ist, den beiden Damen (Mutter + B) so richtig Schweißperlen auf die Stirn zu treiben. Die Lösung ist die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung.

Wenn A die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung betriebt droht einfach die Welt von B und der Mutter in Unordnung zu geraten.Es könnten ja auch Fremde sehen, dass dieses Grundstück eine hohe Wertsteigerung erzielen kann. Wenn die Grundschuld für den Wohnungskauf der B nämlich vor dem Nießbrauch steht, gibt es einen weiteren Risikofaktor. Ich vermute man wird versuchen A dann ihren Anteil abzukaufen, nur um Ruhe zu haben.

Übrigens kann man die Mutter auch über den Nießbrauch unter Druck setzen. Ein Nießbraucher ist verpflichtet das Grundstück an dem er einen Nießbrauch hat bestimmungsgemäß zu verwalten. Wenn die Mutter das Haus leer stehen läßt und nciht pflegt, nicht nutzt, oder vermietet, so verstößt sie gegen diese Bestimmung und kann belangt werden §§ 1041, 1053 BGB.

Frau A sollte sich an einen Anwalt wenden.


Gaenseliesel  25.11.2014, 19:40

DH ! Ich glaube du hast recht wfwbinder. Ist wahrlich eine unschöne Situation für Schwester A ! Letztlich, wenn Schwester A das Wasser bis zum Halse steht, sie durch die Familie keinerlei Einsehen oder Unterstützung erhält, wird diese Lösung die einzig hilfreiche Variante für sie sein. Der Familienfrieden ist bereits jetzt schon gestört und es wird so oder so zum Bruch kommen.

" Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende " ! K.

wfwbinder  25.11.2014, 20:57
@Gaenseliesel

Was dort passiert ist, erinnert an meine eigene Familie, jedoch nicht mit mir als Betroffenem, weil eine Generation früher.

Ich habe mich aus diesen Dingen immer raushalten können.

Wäre ich Anwalt, wäre es mir eine Freude Frau A dadurch zu helfen der B udn der Mutter mal so richtig die Lötlampe unter das Gesäß zu platzieren.

maja2014 
Beitragsersteller
 26.11.2014, 12:35

Hallo wfwbinder, erst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich habe wg. Hypothek der Schwester B noch einmal nachgefragt. Zu diesem Zeitpunkt lebte der Vater noch, die Schenkung war erst ein Jahr später. Also Grundstück, komplett abbezahlt und ohne Nießbrauch, hypothekenwürdig, da beide Eltern noch lebten. Einen Anwalt ein zu schalten ist eine hervorragende Idee. Aber wie bezahlen? Ich werde meine Freundin, die wg. ihrer Depression nur wenig aktiv sein kann, auf jeden Fall dahingehend unterstützen. Diese Familiensituation setzt ihr natürlich sehr zu und lähmt sie auch. Nichts ist schlimmer, wenn ein Familienmitglied erkrankt und keiner aus der Familie hilft. Im Gegenteil, meine Freundin wird als verrückt erklärt, denn das Krankheitsbild Depression existiert in der restlichen Familie gar nicht. Da werden so unglaubliche Dinge gesagt: "In unserer Familie gab es bisher nur ordentliche Menschen." Das mal dazu. Interessant auch der Hinweis, dass der Nießbrauch-Inhaber die Verpflichtung hat das Grundstück bestimmungsgemäß zu verwalten hat. Ein ganz neuer Aspekt. Frage zur Zwangsversteigerung: Wie lange dauert so etwas? Und wird dann das Grundstück nicht weit unter Wert verkauft, da einmal mit Hypothek (soweit ich weiß mit ca 130 000 Euro) und andrerseits mit Nießbrauch belastet. Meine Freundin will natürlich auch für sich soviel wie möglich heraus holen, da es ihre Rentenversicherung ist. Sie ist heute 57 Jahre alt und hat als Künstlerin nur eine magere Rente zu erwarten. Vielen Dank und Grüße

wfwbinder  27.11.2014, 11:19
@maja2014
Im Gegenteil, meine Freundin wird als verrückt erklärt, denn das Krankheitsbild Depression existiert in der restlichen Familie gar nicht.

Wie bekannt mir doch die Dinge vorkommen.

"In unserer Familie gab es bisher nur ordentliche Menschen."

Kennst Du zufällig meine Mutter und meine Oma? ;-) :-)

Einen Anwalt ein zu schalten ist eine hervorragende Idee. Aber wie bezahlen?

Einfache Antwort, Prozesskostenhilfe.

Wie lange dauert so etwas?

Kann über ein Jahr dauern

Und wird dann das Grundstück nicht weit unter Wert verkauft, da einmal mit Hypothek (soweit ich weiß mit ca 130 000 Euro) und andrerseits mit Nießbrauch belastet.

Stimmt, wird aber nicht passieren. Weil, einmal unter Druck gesetzt (wenn es denn ernst wird), werden die Mutter und die B, ganz schnell ein Angebot machen. Denn eines ist klar, weil die Grundschuld vor der Übertragung erfolgte und die Nießbraucheintragung damit im Rang dahinter steht, wird die Mutter die Felle schwimmen sehen.

maja2014 
Beitragsersteller
 28.11.2014, 19:14
@wfwbinder

Erst einmal lieben Dank!!!! Werde alles mit meiner Freundin mal durchsprechen. Sollten noch Fragen auftauchen, darf ich mich dann nochmal melden? Du scheinst ja, gerade was auch familiäre Katastrophen angeht, gut Bescheid zu wissen. Viele Grüße