Hallo, ich will ein geerbtes Grundstück verkaufen - wie siehts mit der Steuer aus?

2 Antworten

Sofern das Grundstück nicht zu einem Betriebsvermögen gehört (wovon bei der Beschreibung Familienbesitz jetzt ausgegangen wird) gilt, dass keine Einkommensteuer anfällt, sofern das Grundstück seit mehr als 10 Jahren im Besitz ist. Dabei werden bei Schenkungen und Erbschaften die Jahre des Schenkenden bzw. Erblassers dem Beschenkten bzw. Erben hinzugerechnet.

Sollte das Haus also seit den 70ern z.B. deinem Vater gehört haben und vor 5 Jahren deiner Mutter geschenkt worden sein, von der du es jetzt geerbt hast, würde keine so genannte Spekulationssteuer anfallen.

Zu unterscheiden ist natürlich noch die Erbschaftsteuer, dort zählen dann entsprechend andere Regelungen bzw. Freibeträge.


Impact  24.07.2017, 16:55

Eine "so genannte Spekulationssteuer" gibt es nicht - das wurde hier schon tausendmal bemängelt.

Bankrevisor  24.07.2017, 21:36
@Impact

Natürlich gibt es sie nicht, deshalb auch das "so genannt" vorneweg. Aber ich habe sogar einen Steuerbescheid vorliegen, in dem unter den Bemerkungen der Begriff exakt so aufgeführt wurde.

EnnoWarMal  25.07.2017, 15:28
@Bankrevisor

Aber ich habe sogar einen Steuerbescheid vorliegen, in dem unter den Bemerkungen der Begriff exakt so aufgeführt wurde.

Da kann man mal sehen, wie weit diese Kreise sich inzwischen schon ziehen.

Wenn man "Lohnsteuerjahresausgleich" eingibt bei Tante Google - was glaubst du, in wievielen Fällen man tatsächlich zu einem
Lohnsteuerjahresausgleich weitergeleitet wird? Asl Arbeitgeber bist du da echt in den Arsch gekniffen, wenn du wirklich mal relevante Informationen brauchst.

Fällt hier Steuer an?

Natürlich.

Der Erwerb von Grundbesitz löst Grunderwerbsteuer aus, sofern nicht einer der Ausnahmetatbestände greifen. 

Umsatzsteuer kann auch anfallen, wenn es ein steuerbarer Vorgang ist und zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird.

Zur Einkommensteuer siehe im Wesentlichen die Antwort von Bankrevisor, vor 2 Std. 


LittleArrow  25.07.2017, 00:34

Der Erwerb von Grundbesitz löst Grunderwerbsteuer aus

Jetzt wollte allerdings angie29 ein Grundstück verkaufen und nicht kaufen.

Auf den ersten Blick dürfte die Grunderwerbsteuer also für angie29 irrelevant sein, aber nach § ??? Grunderwerbsteuergesetz haftet der Verkäufer für die Bezahlung der festgesetzten Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer diese nicht zahlt. 

EnnoWarMal  25.07.2017, 11:46
@LittleArrow

Die Frage lautete hier:

Fällt hier Steuer an?

Du wirst nicht umhinkommen zuzugeben, dass Grunderwerbsteuer anfällt.

Die gesuchte Norm ist § 13.

§ 13 Nr. 1 GrEStG:

Steuerschuldner sind
1.
regelmäßig:

die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen;

Da steht nichts von einer Haftung, nicht wahr?

LittleArrow  25.07.2017, 13:22
@EnnoWarMal

Danke für den Hinweis. Nun bekommen die beteiligten Personen alle den GrE-Steuerbescheid und müssen zunächst zahlen oder wie läuft das konkret ab?

EnnoWarMal  25.07.2017, 15:25
@LittleArrow

Nein.

Ich hab jetzt nicht die Zeit herumzusuchen, aber in irgendeiner Verwaltungsanweisung wird stehen, dass man erst dann an den Verkäufer herantreten soll, wenn der Erwerber nicht zahlt.

Also genau wie du es geschrieben hast.

Hab ich aber erst einmal erlebt. Das ist besonders schlimm, weil der ja dann auch den Kaufpreis wahrscheinlich nicht entrichtet.