Hallo, ich will ein geerbtes Grundstück verkaufen - wie siehts mit der Steuer aus?
Das Grundstück befindet sich seit den siebziger Jahren in Familienbesitz und wird als Garten genutzt. Fällt hier Steuer an? Danke für eine Info.
2 Antworten
Sofern das Grundstück nicht zu einem Betriebsvermögen gehört (wovon bei der Beschreibung Familienbesitz jetzt ausgegangen wird) gilt, dass keine Einkommensteuer anfällt, sofern das Grundstück seit mehr als 10 Jahren im Besitz ist. Dabei werden bei Schenkungen und Erbschaften die Jahre des Schenkenden bzw. Erblassers dem Beschenkten bzw. Erben hinzugerechnet.
Sollte das Haus also seit den 70ern z.B. deinem Vater gehört haben und vor 5 Jahren deiner Mutter geschenkt worden sein, von der du es jetzt geerbt hast, würde keine so genannte Spekulationssteuer anfallen.
Zu unterscheiden ist natürlich noch die Erbschaftsteuer, dort zählen dann entsprechend andere Regelungen bzw. Freibeträge.
Natürlich gibt es sie nicht, deshalb auch das "so genannt" vorneweg. Aber ich habe sogar einen Steuerbescheid vorliegen, in dem unter den Bemerkungen der Begriff exakt so aufgeführt wurde.
Aber ich habe sogar einen Steuerbescheid vorliegen, in dem unter den Bemerkungen der Begriff exakt so aufgeführt wurde.
Da kann man mal sehen, wie weit diese Kreise sich inzwischen schon ziehen.
Wenn man "Lohnsteuerjahresausgleich" eingibt bei Tante Google - was glaubst du, in wievielen Fällen man tatsächlich zu einem
Lohnsteuerjahresausgleich weitergeleitet wird? Asl Arbeitgeber bist du da echt in den Arsch gekniffen, wenn du wirklich mal relevante Informationen brauchst.
Fällt hier Steuer an?
Natürlich.
Der Erwerb von Grundbesitz löst Grunderwerbsteuer aus, sofern nicht einer der Ausnahmetatbestände greifen.
Umsatzsteuer kann auch anfallen, wenn es ein steuerbarer Vorgang ist und zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird.
Zur Einkommensteuer siehe im Wesentlichen die Antwort von Bankrevisor, vor 2 Std.
Der Erwerb von Grundbesitz löst Grunderwerbsteuer aus
Jetzt wollte allerdings angie29 ein Grundstück verkaufen und nicht kaufen.
Auf den ersten Blick dürfte die Grunderwerbsteuer also für angie29 irrelevant sein, aber nach § ??? Grunderwerbsteuergesetz haftet der Verkäufer für die Bezahlung der festgesetzten Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer diese nicht zahlt.
Die Frage lautete hier:
Fällt hier Steuer an?
Du wirst nicht umhinkommen zuzugeben, dass Grunderwerbsteuer anfällt.
Die gesuchte Norm ist § 13.
§ 13 Nr. 1 GrEStG:
Steuerschuldner sind- 1.
-
regelmäßig:
die an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen;
Da steht nichts von einer Haftung, nicht wahr?
Danke für den Hinweis. Nun bekommen die beteiligten Personen alle den GrE-Steuerbescheid und müssen zunächst zahlen oder wie läuft das konkret ab?
Nein.
Ich hab jetzt nicht die Zeit herumzusuchen, aber in irgendeiner Verwaltungsanweisung wird stehen, dass man erst dann an den Verkäufer herantreten soll, wenn der Erwerber nicht zahlt.
Also genau wie du es geschrieben hast.
Hab ich aber erst einmal erlebt. Das ist besonders schlimm, weil der ja dann auch den Kaufpreis wahrscheinlich nicht entrichtet.
Eine "so genannte Spekulationssteuer" gibt es nicht - das wurde hier schon tausendmal bemängelt.