wertlose grundstücke?

4 Antworten

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Was sich nicht verkaufen lässt, kann man verschenken. Schätze Deine Gemeinde steht als Begünstigte gerne zur Verfügung. Voraussetzung ist natürlich, dass das Grundstück weder mit finanziellen Verpflichtungen, noch mit Schadstoffen belastet ist.

hallo du haftest trotzdem

toterosterhase: Auch wenn der Eigentümer das Eigentum an dem Grundstück aufgibt, in dem er gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt, bleiben die dinglichen Rechte bestehen. Er haftet weiterhin persönlich für die Verpflichtungen.