Mögliche Verlängerung der Spekulationsfrist nach Grundstücksumwandlung?
Hallo,
in Februar 2023 sind 10 Jahre vergangen, seitdem ich ein Waldgrundstück als Kapitalanlage besitze. Nun möchte ich gerne dieses in ein Bauland umwandeln lassen und verkaufen. Wird die Spekulationsfrist mit der Umwandlung erneut gültig, so dass ich mit dem Verkauf weitere 10 Jahre warten muss?
Danke für Ihre Antwort
3 Antworten
Es gehört Dir 10 Jahre, die voraussetzung ist erfüllt.
Als was das Grundstück vermerkt ist und als was es verkauft wird, ist egal.
Je nach Größe und Belegenheit des Waldgrundstücks ist das zwingend ein forstwirtschaftlicher Betrieb, da gelten die zeitlichen Grenzen der sog. 'Spekulationsfrist' nicht.
Wald in Bauland umwandeln ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ohne weiteres möglich. Solche Entscheidungen gehen lange kommunale Prozesse voraus.