Hangsicherung,wer ist zuständig?

2 Antworten

Hang:

Zuständig ist der, der diesen Zustand hergestellt hat! Hier gibt es vermutlich Messdaten, wie es früher einmal ausgesehen hat. Diese kann man (kostenpflichtig) anfordern.

Mauer:

Der mittig vorhandene Grenzstein spricht dafür, dass die Mauer hälftig jedem Grundstückseigentümer zugeordnet wird.

ich hatte auch mal ähnliche Unklarheiten, weil da noch im Kindesalter war und Eltern schon lange verstorben.

Ich bin damals zum örtlichen Katasteramt gegangen, hat mir nix gekostet.

Der Sachbearbeiter hat nach dem Flurstück gesucht, ich konnte ihm über die Schulter gucken, und habe viel erfahren, zb Wegerechte oder Wasserrechte, wo ich keine Ahnung von hatte, und andere Einzeichnungen.

Ich würde an ihrer Stelle auch mal da vorbei gucken, wer weiß was da alles in Bezug auf die Mauer eingetragen ist.

Der Sachbearbeiter kann da auch auf weniger Zentimeter das Flurstück messen, ich hatte mir das gemerkt und mit nem Infrarot Entfernungsmesser ala Amazon bei meinem Grundstück nachgemessen...

dann ergibt sich auch ihre nachfrage, wem die Mauer gehört