Hangsicherung,wer ist zuständig?
Hallo zusammen,
es gibt einige Problem.Das bebaute aber unbewohnte (30 Jahre)Nachbargrundstück ist auf gleicher Höhe zur Straßenseite hin nur nach hinten sieht es anders aus.Mein Haus und sein Haus sind in den 70er Jahre gebaut und seins ist voll unterkellert und somit wurde der Hinterteil des Grundstücks ausgebaggert,damit er direkt vom Keller in seinen Garten kommt.Aber jetzt rutscht der Hang und ich Frage mich ,wer dafür zuständig ist um den Hang abzusichern?
Und dann ist noch ein Problem wir haben zwei Mauern in Höhe von 60 cm und der Grenzstein der im Fußweg eingelassen ist liegt genau auf der Mitte von der einen Mauer die an meinem Grundstück steht.Die Mauer ist 6,50 Meter lang und dann hört die Mauer auf und dann kommt auch gleich die Garage,die aber auf der Innenseite von der Mauer sitzt.Gehört die eine Mauer jetzt zu mir oder zu ihm ?
2 Antworten
Hang:
Zuständig ist der, der diesen Zustand hergestellt hat! Hier gibt es vermutlich Messdaten, wie es früher einmal ausgesehen hat. Diese kann man (kostenpflichtig) anfordern.
Mauer:
Der mittig vorhandene Grenzstein spricht dafür, dass die Mauer hälftig jedem Grundstückseigentümer zugeordnet wird.
ich hatte auch mal ähnliche Unklarheiten, weil da noch im Kindesalter war und Eltern schon lange verstorben.
Ich bin damals zum örtlichen Katasteramt gegangen, hat mir nix gekostet.
Der Sachbearbeiter hat nach dem Flurstück gesucht, ich konnte ihm über die Schulter gucken, und habe viel erfahren, zb Wegerechte oder Wasserrechte, wo ich keine Ahnung von hatte, und andere Einzeichnungen.
Ich würde an ihrer Stelle auch mal da vorbei gucken, wer weiß was da alles in Bezug auf die Mauer eingetragen ist.
Der Sachbearbeiter kann da auch auf weniger Zentimeter das Flurstück messen, ich hatte mir das gemerkt und mit nem Infrarot Entfernungsmesser ala Amazon bei meinem Grundstück nachgemessen...
dann ergibt sich auch ihre nachfrage, wem die Mauer gehört