Geh und fahrrecht hofeinfahrt?
Wir haben ein Haus gekauft wo die halbe hofeinfahrt mit einem geh und fahrrecht belastet ist. Dies diente der Erreichbarkeit einer Garage des Nachbarn. Diese wurde aber vor Jahren zugemauert und Wohnrecht geschaffen. Gleich zur Begrüßung sagt der Nachbar das ich mein Auto nicht auf seine Seite stellen darf,da er dort ein wegerecht hat. Er selber will es nur nutzen,damit dort mal Besuch parken kann,wenn mal welcher kommt. Es wurde aber noch nie genutzt. Darf ich mein Auto dort also gar nicht parken obwohl er es überhaupt nicht nutzt und es die Garage gar nicht mehr gibt???
2 Antworten
Was bedeutet "Wohnrecht" geschaffen? Ist dort nun ein Wohngebäude, dass über eine andere Zufahrt erreichbar ist?
Nun, dann kannst du eine Löschung des Geh-und Fahrechts beantragen.
www.frag-einen-anwalt.de/Wegerecht-aufheben--f297303.html%3famphtml=1
Die halbe Hofeinfahrt ist mit einem Geh- und Fahrrecht belastet - ergo hast Du dort nicht zu parken, gleichgültig ob es nun die Garage, von damals wegen derer dieses Recht eingetragen war, noch gibt oder nicht.
Ja,die haben in einer Nebenstraße ihren "haupteingang"