4 böller in schule gezündet?

Hallo,

ich (15) habe mit einem freund (14) an er bushaltestelle an der schule 4 china böller D der Kategorie F2 (Darf ab 18 jahren zwischen dem 30.12-1.1. gezündet werden) gezündet.

3 böller an einem dienstag und 1 an einem donnerstag.

2 von 3 böllern hat mein freund angezündet und in die mülltonne geworfen, aber den 3ten böller haben wir beide mitten auf der straße (nicht befahrene straße, nur halte stelle für die busse) angezündet, indem mein freund feuerzeug benzin über den böller gekippt hat, und das benzin angezündet hat…

ein 5.klässler hat uns gefilmt und das video meinem klassenlehrer gezeigt der sich dann am freitag mit mir unterhalten hat.

auf dem video sah man zwar beide personen, und man sah auch das ich 1 1/2 meter weit wegstand, aber trotzdem hat der lehrer nur mich angesprochen und hat behauptet das ich den böller gezündet habe…

ich hab ihm zwar erklärt das ich das nicht war aber er hat drauf bestanden und hat mir nicht geglaubt…

dann gabs noch 1 böller am donnerstag wo mein freund und ich nach draussen gerannt sind und den böller angezündet und in eine mülltonne geworfen haben, der lehrer sagt aber das wir den böller in dem bus gezündet haben sollen.

jetzt möchte ich gerne wissen was die strafen sein können…

es wurde niemand verletzt!

danke für jede antwort,

LG

PS: mein freund wurde nicht vom lehrer angesprochen. Zudem war ich vorher noch nicht auffällig in der schule und bereue meine tat.

Gesetz, Schule
Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

Bank, Finanzen, gebühren, Gerichtsvollzieher, Gesetz, Rechtsanwalt, Rechtsschutz, Schulden, Schuldnerberatung, Verbraucherschutz, Bankberater, Bankgebühren, Inkassounternehmen, Finanzenfrage
Inkasso verlangt Geld ohne vorherige Rechnung?

Ich habe im Januar etwas für 14,99 bei H&M gekauft. Leider konnte es nicht von meinem Konto abgezogen werden, daher wurde es zurückgebucht. Einen Monat später wurde es nochmal versucht aber mit 17,95, was auch nicht funktioniert hat. Ich war nicht im Wissen, dass die erste Abbuchung nicht funktioniert hat.

Nun habe ich Ende Mai direkt einen Inkassoauftrag bekommen, ohne vorher eine Rechnung von H&M zu erhalten, um den Betrag zu begleichen. Weil ich nicht wusste, von welchem Einkauf aus dieser Auftrag ausgeht, habe ich mich über ein Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, allerdings habe ich keine Antwort bekommen.

Nun kam die zweite Mahnung, und ich habe dort angerufen.

Dort wurde mir gesagt, dass ich eine Rechnung erhalten habe, aber damit meinte man nur die erste Rechnung für die Inkassogebühren, nicht eine Rechnung für den vorherigen Preis.

Ich weiß nicht, ob H&M überhaupt dazu verpflichtet ist, mir eine Rechnung bzw. eine Mahnung zu schicken oder mir die Möglichkeit zu geben, den Betrag selbst zu überweisen wenn ein Lastschriftverfahren nicht funktioniert, deswegen frage ich lieber hier nach.

Meiner Meinung nach wäre das nur angebracht, aber es kann ja sein, dass es rechtlich/gesetzlich anders aussieht.

Bin ich denn dazu verpflichtet die kompletten Inkassogebühren zu zahlen, wenn davor (wenn es rechtlich/gesetzlich nötig ist) keine Mahnung oder Rechnung vom H&M kam? Und wie würdet ihr hier vor gehen? Es einfach bezahlen?

Ich habe mich nämlich vor Erhalt der zweiten Mahnung, quasi direkt nachdem ich die erste Rechnung gekriegt habe, per Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, aber ja keine Antwort zurück bekommen. Mir wurde am Telefon gesagt, es seien keine Daten vorhanden, dass ich mich mit denen in Kontakt gesetzt hätte. Ist das jetzt meine Schuld? Ich weiß wirklich nicht wie ich hier vorgehen muss, ich möchte nichts bezahlen was ich eigentlich nicht müsste, will das Ganze aber auch nicht unnötig in die Länge ziehen und am Ende noch mehr bezahlen als eigentlich.

Kommentare dazu, dass ich Geld auf meinem Konto haben soll wenn ich etwas kaufe, möchte ich und brauche ich auch nicht.

Geld, Gesetz, Inkasso, rechnung, Recht, Mahnung, rechtlich
Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

Hey

Fiktives Szenario :

Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.

Person X stellt sich folgende Fragen :

- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?

- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.

Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.

MfG

Gesetz, Holland, Polizei, Recht, Strafe, Zollkontrolle, Cannabis, strassenverkehrsrecht
Nachbar greift uns an - Anzeige?

Hallo,

mein Vater und ich wurden heute von unserem Nachbarn angegriffen, mein Vater wurde dabei verletzt und hat nun eine Platzwunde. Mich hat er mit seinem Telefon beworfen. Ich habe dann mit meinem Handy aufgenommen, wie er meinen Vater angegriffen/geschlagen hat, einfach um einen Beweis zu haben. Mein Vater hat ihn auch angezeigt. 

Nun meinte der Nachbar das ich mich strafbar gemacht hätte, mir ist schon klar, dass ich andere Leute nicht einfach aufzeichnen darf, aber es war eben als Beweis da und auf dem Video ist eben alles zu sehen, die Polizei war auch da und meinte ich soll denen das per Mail weiterleiten, da eben alles zu sehen ist. 

Nun ist meine Frage, muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen, weil ich ihn aufgenommen habe? 

Leider war das nicht der erste Vorfall mit diesem Nachbarn, er ist sehr aggressiv allen Nachbarn gegenüber nur hatten alle Angst etwas zu tun, heute ging er aber zu weit. 

Außerdem hat er mir auch gedroht, dass er das noch weitere 100 Mal bei mir machen würde. Kann ich das auch anzeigen? In dem Moment als die Polizei da war habe ich das vor lauter Angst vollkommen ausgeblendet aber nachdem ich das Video in Ruhe angeschaut habe habe ich das dann gesehen/gehört. 

Weiter erzählt er Lügen in der Nachbarschaft, dass mein Vater sein Auto 2x manipuliert hätte. Kann das auch angezeigt werden? Auch dies ist auf dem Video zu sehen/hören.

Wir sind nervlich am Ende und möchten einfach dass es endlich aufhört und bis jetzt hatten Aussprachen einfach nichts gebracht, weshalb uns nur noch der rechtliche Weg bleibt.

Morgen werden wir auch einen Termin beim Rechtsanwalt vereinbaren, kann aber vor lauter Gedanken nicht schlafen, weshalb ich mich ein wenig informieren wollte.

Danke im Voraus. 

Anwalt, Gesetz, Nachbarschaft, Polizei, Recht, Angst, Anzeige, Strafe, Verletzung
Keine Gesetze gegen kriminelle/korrupte WEG-Verwalter!?

Ich habe 2012 eine Eigentumswohnung in Berlin gekauft und bin seit dem immer wieder geschockt wie Gesetze in Deutschland den "kleinen Mann" unterjochen/bestrafen und Kriminelle durch Luecken und "Gummipesetze" schuetzen. Waerend, zum Beispiel, in den USA der Staat Eigentuemer gratis schuetzt und das WEG Gesetz genau beschreibt und definiert ist, kann man in Deutschland fast alles komplett umgehen, es sei denn, man hat Nerven, Zeit und Geld ohne Grenzen fuer Anwaelte und Gerichte.

Einer der 13 Eigentuemer in unserer WEG hat mit Luegen, Faelschungen und Bestechungen seinen Freund,MSB, als unseren Verwalter bestimmen lassen, der wiederum mit Luegen, Faelschungen und Diskriminierung macht was ihm am meisten Geld und Kontrolle bringt.

Eigentuemer die gegen den Verwalter sind, werden einfach nicht zur ETV eingeladen, Vollmachten dieser nicht anerkannt und auf Versammlungen defamiert, ignoriert und "Mundtot" gemacht.

Einladungen werden genau 15 Tage vor Versammlung auf Wegen verschickt die garantieren, dass "unbequeme" Eigentuemer Sie nicht oder zu spaet erhalten. Der BGH rollt die Verantwortung auf den Eigentuemer ab.

Auf Versammlungen werden Vollmachten der korrupten Eigentuemer, die nicht einmal vorliegen von dem Verwalter muendlich akzeptiert.

Eine Beschlussanfechtung ist teuer und kostet viel Zeit und Nerven. Die Gerichte faellen Entscheidungen die man vom "Dritten Reich" erwarten wuerde, unter dem Schutz kaum vorstellbarer veralteten Gesetze. So ist zum Beispiel die Einladung zur WEG-ETV im Gesetz beschrieben, aber nicht was passiert wenn diesem Gesetz nicht gefolgt wird!!!

Eigentuemer belegen und verschliessen Gemeinschaftsraeume und der korrupte Verwalter tut nicht dagegen, im Gegenteil, er vermietet die Raeume ohne Beschluss fuer eine laecherliche Gebuehr.

Kann mir mal bitte einer sagen warum das "Land der Regeln, Gesetze und Ordnung" so krank ist?

Gesetz, Hausverwaltung, Recht, WEG, Gerichtsverfahren
Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt

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