Gesetz – die neusten Beiträge

Gelten die Fristen im aktuellen Brief der KV, wenn mir u. a. bisher kein Schriftstück vorlag, die auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies?

Hallo zusammen,

Nun bin ich nun (noch) ratlos(er).

 

► Für jegliche Ratschläge, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte etc. wäre ich sehr dankbar.

 

 

A) ► Gilt das Schreiben vom 17.02.2025 der KV (s. u.) bzw. auch die dort angesetzten Fristen, wenn mir u. a. 

• bisher kein Schriftstück vorliegt, das auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies ?,

• bisher kein Erinnerungsschreiben von der KV vorliegt, welches mich darauf erneut hinwies ?

 

B ) Für mich ist es das erste "Erinnerungsschreiben" und direkt eine "Drohung" mit Ansetzen eines €-Höchstsatzes ?

► Ist das aktuelle Schreiben tatsächlich das erste Erinnerungsschreiben der KV ?

► Was für Schreiben hätten vor so einem Brief wie das vom 17.02.2025 kommen sollen und welchen kommen noch nach so einem Schreiben ?

 

C) Ich erfuhr gerade, 

• da ich bisher monatelang keine Antwort erhielt, warum mein KV sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert" und

• da mir bisher kein Schriftstück vorliegt, dass den Zeitraum anzeigt bis 30.04.2024,

dass dann kein Erinnerungsschreiben oder Mahnung von der KV an den Versicherten versendet werden darf.

Kurz gesagt: Da ich kein Schriftstück gesehen habe, somit (rechtlich) kein Erinnerungschreiben oder Mahnung von KV möglich.

► Stimmt dies ? 

 

D) ► Was heißt eigentlich "innerhalb von 14 Tagen" ? bzw.

► Wann wäre die 14-tägige Frist vorbei ?

 

E) "Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist."

► Was heißt "in den nächsten Tagen" ?

► Wann wäre da die Frist vorbei ?

F) ► Kann ich da einen Widerspruch einlegen bevor da ein "Rechnung" rausgeht, da ich bisher keine Vor-Schreiben in der Hand hatte?

 

INFOS:

○ Inhalt vom damaligen Brief von KV vom 22.07.2024:

"... Ihre freiwillige Versicherung ändert sich zum 01.09.2023.

Damit Sie weiterhin wie gewohnt alle Leistungen erhalten, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Teilen Sie uns bitte kurz mit, wie es bei Ihnen weitergeht. Dazu gehört beispielsweise der Beginn einer neuen Beschäftigung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. ...".

 

○ Erstmal war ich überrascht nach über einem 3/4 Jahr darüber eine Info zu erhalten, dass meine Versicherung sich nachträglich ändert. Für wie lange oder wieviel Monate und warum stand in dem Brief nicht.

 

○ Mir fiel es damals nicht auf, ich bekam da die Hinweise,

• dass die KK "ändert" und nicht "änderte" schrieb,

• und dass es nicht rechtens wäre, dass die KK monatelang den Versicherten nicht informiert, und dass die KK offene Beiträge im Hintergrund einfach auflaufen läßt und sich diese schlechtenfalls über Monate dann summieren.

 

○ Ich schrieb die KK eine Woche nach Erhalt des Schreibens vom 22.07.2024 direkt an und bat um Klärung, warum eine Benachrichtigung erfolgt, dass zum 01.09.2023 meine Versicherung sich ändert?

Da auch zu dieser Frage keine Reaktion kam schrieb ich die KK jetzt am 12.02. erneut an.

  

○ Heute am späten Nachmittag erhielt ich von unseren Nachbarn meine Post, da der der Briefträger falsch die Briefe einlegte und sie bis heute im Urlaub waren. Passiert mal. Ist aber nicht hier das Thema.

 

○ Darunter war ein Brief von meiner KK.

Nun steht folgendes im aktuellen Brief vom 17.02.2025 von der KV:

"... Das Schreiben vom 22.07.2024 erhielten Sie, weil Ihre Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 ungeklärt ist. Daher erhalten Sie auch heute dieses Erinnerungsschreiben für diesen Zeitraum.

Ihre Mitgliedschaft beabsichtigen wir als freiwillige Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 fortzuführen, sofern Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen erklären, dass Sie diese beenden möchten. Bitte schicken Sie uns dann auch einen Nachweis über Ihren anderweitigen Versicherungsschutz.

Ihre Beiträge berechnen wir aus Ihren gesamten Einnahmen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen auf dem beigefügten Fragebogen die Höhe Ihrer Einnahmen mit.

Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Wichtig: Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist. Sonst gehen wir davon aus, dass Ihre monatlichen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 Euro) übersteigen und setzten den Höchstbeitrag fest.

Ihre Beiträge können wir nur dann rückwirkend neu berechnen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Beitragsfestsetzung nachreichen. ...."

 

Es kann doch nicht sein,

dass die KV monatelang nicht auf meine Frage bzgl. des Schreibens vom 22.07.2024 reagiert, und mir somit bisher nicht erklärt wurde warum auf einmal Ende Juli 2024 meine Versicherungsstatus sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert", 

und nun so ein Brief kommt, den ich schwarz auf weiß (endlich) in der Hand habe und nun erst jetzt "sehe" dass ein ungeklärtes Versicherungsverhältnis bis 30.04.2024 besteht. Ich falle vom Glauben.

Seit ich letztes Jahr erkrankte fühlt es sich langsam immer mehr an, dass ich wegen meiner KV nur "am Laufen" bin und ich bin "sprachlos". Witzig, wenn bedacht wird, dass ich derzeit krankheitsbedingt nicht so reden und gehen kann = Galgenhumor.

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Wie komme ich an den Inhalt (z. B. FA-Besch./K-Geld/mögl. Fristen) meiner digitalen Post der GKV, wenn diese u. a. im digitalen Postfach nicht zu öffnen sind?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich da aus oder hat Ahnung ? 

Für Ratschläge, Infos & Co. wäre ich dankbar.

► Ist die GKV nicht verpflichtet, dem Versicherten die digitale Post, die nicht geöffnet werden kann oder auch nicht eindeutig lesbar ist, per Papier mit der normalen Post zu zusenden, wenn darum gebeten wurde und die Gründe dargelegt wurden?

Was kann ich noch machen, da ein zweimaliges Bitten und Anfragen zu keinem Ergebnis führte?

 

 

Gerne hätte ich Kenntnisse vom Inhalt - nicht nur vom allgemeinen Inhalt der digitalen Post, sondern gerade auch im Hinblick z. B. 

• von möglichen Fristen oder auch wenn es

• um Berechnung oder Auszahlungen von Krankengeld ginge oder auch 

• Unterlagen für das Finanzamt.

Ich konnte als Versicherter, wenn es nötig gewesen wäre, nicht auf die Briefe bisher reagieren, wie ggf. 

• Widersprüche einlegen oder

• Fristen wahren, aber auch 

• z. B. einen digitalen Brief von der GKV beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mit angeben bzw. mit einreichen.

 

 

Infos:

Bei der GKV erkundigte ich mich, falls ich ein Benutzerkonto im Internet anlegen würde, ob die Briefe dann auch zum Drucken wären und nicht nur digital sichtbar.

Dies wurde bejaht, sodass ich im letzten Herbst ein Benutzerkonto bei meiner GKV anmeldete, um u. a. auf den digitalen Weg schneller Briefe an meine GKV zu versenden, aber auch, um von der GKV einfacher Post zu erhalten, da ich seit letzten Mai erkrankt bin und u. a. nicht mehr so gut zu Fuß bin. 

Das Benutzerkonto war bzw. ist nicht komplett nutzbar, sodass ich meine Krankenkasse ab Dezember anschrieb und sie darüber informierte sowie Ablichtungen als Beispiele beifügte. Gleichzeitig informierte ich die GKV, dass aus diesen Gründen ich die digitale Post deaktivieren musste. Deshalb bat ich die GKV bisher 2x um Zusendung per Post von den Briefen, die von der GKV bisher digital in den 4 Monaten über mein Benutzerkonto-Postfach an mich gingen.

Diese erhielt ich bisher nicht.

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Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

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Inkasso verlangt Geld ohne vorherige Rechnung?

Ich habe im Januar etwas für 14,99 bei H&M gekauft. Leider konnte es nicht von meinem Konto abgezogen werden, daher wurde es zurückgebucht. Einen Monat später wurde es nochmal versucht aber mit 17,95, was auch nicht funktioniert hat. Ich war nicht im Wissen, dass die erste Abbuchung nicht funktioniert hat.

Nun habe ich Ende Mai direkt einen Inkassoauftrag bekommen, ohne vorher eine Rechnung von H&M zu erhalten, um den Betrag zu begleichen. Weil ich nicht wusste, von welchem Einkauf aus dieser Auftrag ausgeht, habe ich mich über ein Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, allerdings habe ich keine Antwort bekommen.

Nun kam die zweite Mahnung, und ich habe dort angerufen.

Dort wurde mir gesagt, dass ich eine Rechnung erhalten habe, aber damit meinte man nur die erste Rechnung für die Inkassogebühren, nicht eine Rechnung für den vorherigen Preis.

Ich weiß nicht, ob H&M überhaupt dazu verpflichtet ist, mir eine Rechnung bzw. eine Mahnung zu schicken oder mir die Möglichkeit zu geben, den Betrag selbst zu überweisen wenn ein Lastschriftverfahren nicht funktioniert, deswegen frage ich lieber hier nach.

Meiner Meinung nach wäre das nur angebracht, aber es kann ja sein, dass es rechtlich/gesetzlich anders aussieht.

Bin ich denn dazu verpflichtet die kompletten Inkassogebühren zu zahlen, wenn davor (wenn es rechtlich/gesetzlich nötig ist) keine Mahnung oder Rechnung vom H&M kam? Und wie würdet ihr hier vor gehen? Es einfach bezahlen?

Ich habe mich nämlich vor Erhalt der zweiten Mahnung, quasi direkt nachdem ich die erste Rechnung gekriegt habe, per Kontaktformular bei diesem Inkassounternehmen gemeldet, aber ja keine Antwort zurück bekommen. Mir wurde am Telefon gesagt, es seien keine Daten vorhanden, dass ich mich mit denen in Kontakt gesetzt hätte. Ist das jetzt meine Schuld? Ich weiß wirklich nicht wie ich hier vorgehen muss, ich möchte nichts bezahlen was ich eigentlich nicht müsste, will das Ganze aber auch nicht unnötig in die Länge ziehen und am Ende noch mehr bezahlen als eigentlich.

Kommentare dazu, dass ich Geld auf meinem Konto haben soll wenn ich etwas kaufe, möchte ich und brauche ich auch nicht.

Geld, Gesetz, Inkasso, rechnung, Recht, Mahnung, rechtlich

Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

Hey

Fiktives Szenario :

Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.

Person X stellt sich folgende Fragen :

- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?

- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.

Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.

MfG

Gesetz, Holland, Polizei, Recht, Strafe, Zollkontrolle, Cannabis, strassenverkehrsrecht

Nachbar greift uns an - Anzeige?

Hallo,

mein Vater und ich wurden heute von unserem Nachbarn angegriffen, mein Vater wurde dabei verletzt und hat nun eine Platzwunde. Mich hat er mit seinem Telefon beworfen. Ich habe dann mit meinem Handy aufgenommen, wie er meinen Vater angegriffen/geschlagen hat, einfach um einen Beweis zu haben. Mein Vater hat ihn auch angezeigt. 

Nun meinte der Nachbar das ich mich strafbar gemacht hätte, mir ist schon klar, dass ich andere Leute nicht einfach aufzeichnen darf, aber es war eben als Beweis da und auf dem Video ist eben alles zu sehen, die Polizei war auch da und meinte ich soll denen das per Mail weiterleiten, da eben alles zu sehen ist. 

Nun ist meine Frage, muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen, weil ich ihn aufgenommen habe? 

Leider war das nicht der erste Vorfall mit diesem Nachbarn, er ist sehr aggressiv allen Nachbarn gegenüber nur hatten alle Angst etwas zu tun, heute ging er aber zu weit. 

Außerdem hat er mir auch gedroht, dass er das noch weitere 100 Mal bei mir machen würde. Kann ich das auch anzeigen? In dem Moment als die Polizei da war habe ich das vor lauter Angst vollkommen ausgeblendet aber nachdem ich das Video in Ruhe angeschaut habe habe ich das dann gesehen/gehört. 

Weiter erzählt er Lügen in der Nachbarschaft, dass mein Vater sein Auto 2x manipuliert hätte. Kann das auch angezeigt werden? Auch dies ist auf dem Video zu sehen/hören.

Wir sind nervlich am Ende und möchten einfach dass es endlich aufhört und bis jetzt hatten Aussprachen einfach nichts gebracht, weshalb uns nur noch der rechtliche Weg bleibt.

Morgen werden wir auch einen Termin beim Rechtsanwalt vereinbaren, kann aber vor lauter Gedanken nicht schlafen, weshalb ich mich ein wenig informieren wollte.

Danke im Voraus. 

Anwalt, Gesetz, Nachbarschaft, Polizei, Recht, Angst, Anzeige, Strafe, Verletzung

Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

Geld, Finanzen, Gesetz, Jugendamt, Kindesunterhalt, Recht, Schulden, unterhalt

Totale finanzielle Ungleichbehandlung von erbberechtigten Geschwistern... was tun?

Hallo da draußen!

Aaalsoo, ich bin wohl in dieser typischen Situation, wie viele Andere, die in einer Familie immer völlig ungerecht behandelt wurden. Und zwar wurde mein Bruder seit je her in ALLEM (!) immer bevorteilt. Das fing in der Jugend an, als er Taschengeld bekam und ich nicht... und gipfelte irgendwann darin, dass er ein Grundstück von den Eltern bekam und ich nichts, was bis heute ungeänderter Stand de Dinge ist. Natürlich habe ich dieser "Familie" irgendwann den Rücken gekehrt und später von Dritten erfahren, dass ich ungewollt war, wenn nicht sogar ein Unfall aus einer Beziehung mit einem der Chefs meines angeblichen Vaters. Wie auch immer, Keiner weis was ganz Genaues. Soviel erst einmal zum Persönlichen.

Als nun meine Mutter vor über 10 Jahren verstarb, erfuhr ich vom Berliner Testament der Eltern und wußte dann, dass mein "Vater" Alleinerbe ist, was mir zu dem Zeitpunkt auch (noch) nichts ausmachte. Im Laufe dieser 10 Jahre hat sich mein angeblicher Vater aber leider zu einem regelrechten Ekel (moralisch gesehen) entwickelt und viele schlechte Dinge in meinem Leben angerichtet. Mein Bruder bekam weiterhin alle erdenklichen Vorzüge und Hilfen. Als ich mit meiner eigenen Familie dann irgendwann das Ekel endgültig verließ, erfuhr ich kurze Zeit darauf vom Verkauf des Hauses, das er von meiner Mutter geerbt hatte. Das ist jetzt etwa ein dreiviertel Jahr her. Auch davon habe ich nie einen Anteil erhalten. Hingegen sehe ich wie er sich in einer anderen Familie regelrecht einkauft und nun dort lebt und Alle mit seinem Geld unterstützt, in offensichtlicher Art und Weise. Man kann sagen, dass er seine Ungerechtigkeit regelrecht genießt und sich von seinen eingekauften "Freunden" am Hals lecken läßt... wie ein echtes Ekel eben.

Nun meine Frage: Gibt es irgend ein Gesetz oder irgend eine Möglichkeit, wie ich ihn finanziell belangen und zur Rechenschaft ziehen kann? Mir geht es dabi noch nicht einmal um das Geld, denn ich habe mir inzwischen eine eigene Zukunft aufgebaut und bin selbst Immobilienbesitzer. Mir geht es darum, moralisch Recht zugesprochen zu bekommen und ihn für sein abartig antisoziales Verhalten (das er im Übrigen nie begründen konnte!) anzuprangern. Ich weis, jetzt kommen die einen oder anderen Stimmen wie "hak es einfach ab" oder "was willst du mit so einem Thema hier?"... aber Leute, mir ging es wegen diesem Ekel psychisch oft schlecht und es reicht mir nicht zu wissen, dass er nach seinem Ableben in die Hölle fährt. Ich möchte ihm jetzt schon im irdischen Dasein den moralischen Prozess machen, denn wenn es einer verdient hat, dann er!

Habe ich iiirgendweine rechtliche Möglichkeit, ihn anzuklagen? Gibt es Härtefallgesetze, die in so einem Fall vielleicht greifen? Oder weis jemand einen Rat mit einem Fakt, an das ich jetzt vielleicht noch nicht gedacht habe? Mich interessiert auch, ob es andere Leute gibt, die Ähnliches erleben mussten und was die dagegen unternommen haben.

Danke für jegliche Antworten!

Erbe, Geschwister, Gesetz, Grundstück, Haus, Berliner Testament

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