Sichtschutz nach Auszug?
Grüner Zaun ist unsere Grundstücksgrenze.
Unsere tolle Nachbarin hat ohne unser Einverständnis einen Sichtschutz aufstellen dürfen. Jetzt zieht sie aus und meinte zu den Besichtigungsleuten der würde ja stehen bleiben?!
Hat man nicht alles so zu verlassen wie man es vorgefunden hat? Kann diese hässlichen Zäune (Knall orange, 2m hoch, kaputt, verbogen, alt) doch nicht einfach so stehen lassen oder?
Unsere Hausverwaltung ist leider die Baumag, wie wir in den letzten Jahren feststellen mussten, keine besonders tolle Hausverwaltung. Sollte ich mich dahin wenden?
Kennt sich vielleicht jemand mit diesem Thema aus? Ich meine, hätte ich sowas aufgestellt, würde ich beim Auszug natürlich dafür sorgen das alles so vorzufinden ist, wie beim Einzug.
Bitte um nette und freundliche Antworten 😉
Schönen Sonntag an alle! 😊
2 Antworten
Sofern die Sichtwand 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt steht, hat euch das nichts anzugehen.
Es ist eine Einigung zwischen Mieter, Vermieter und Nachmieter ob die Wände stehen bleiben oder entfernt werden(müssen). Wenn der neue Mieter die übernehmen will, dann können sie stehen bleiben.
Wenn die Sichtwand weniger als 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt ist, schaut man in die Gemeindeordnung, wie hoch eine Zaun/Sichtschutz in eure Gemeinde sein darf( meist sind es nur zm die 1,60-1,80m) und dann wendet ihr euch ans Bauamt.
Wenn sich hier jemand im Ton vergreift, dann ja wohl Du. Berlina76 hat in völlig neutralem Tonfall die Rechtslage geschildert UND Dir noch mitgeteilt, was zu tun ist, was ist los mit Dir? Da hat man ja richtig Lust, Dir weiterzuhelfen - nicht.
Wo auf dem Foto ist denn der "knallorange Sichtschutz" erkennbar?
Nein, nur bei Leuten wie euch. Die einen schnippische Antworten geben und du gibst einfach nur deinen Senf dazu 😆 hast nix zu beigetragen.
Wie bereits gesagt, ist deine Meinung. Die ist mir egal. Entweder du hast hilfreiche Antworten oder verziehst dich bitte einfach.
Woher willst du denn wissen das es abgesprochen ist mit irgendjemanden? Die hat noch nicht mal einen Nachmieter. Geht uns also sehr wohl etwas an, aber danke für deine nichts aussagende Antwort. Nettigkeit wird bei dir auch nicht grad groß geschrieben 😅
Sieht man ja auch, hab ich nachträglich hochgeladen um mich nicht für irgendwas rechtfertigen zu müssen.
Bezüglich deines netten ersten Satzes 😉
Merkst hoffentlich selbst, dass es keinen Sinn ergibt was du von dir gibst?! Vielleicht erstmal nachhaken bevor man irgendwelche Antworten gibt von wegen „hat euch nix anzugehen“ oder ist ein Ding zwischen Mieter/Vermieter/Nachmieter. Wenn’s noch nicht mal einen gibt.
Daher ja auch meine Frage 😆
Keiner hat also davon gesprochen diesen Sichtschutz zu übernehmen. Die stellte ihn damals auf weil IHR hund meinen mehrmals gebissen hatte. Also natürlich erwarte ich eigentlich irgendwo das der Zaun beim Auszug auch wieder verschwindet.
Wie jeder normale Mensch handeln würde..
Und jetzt, wo du den Abstand siehst zwischen Grundstücksgrenze und ihrem Sichtschutz, hast du trotzdem nix mehr zu sagen 👍🏻
Weil ich die Frage schon beantwortet habe. Wie hoch ein Zaun/Sichschutz sein darf und wie er auszusehen hat steht in der Gemeindeordnung und in der Bauordnung.
Das ist Regional Unterschiedlich und da musst du dich in deiner Gegend schon selbst einlesen.
Und wenn der Zaun nicht den Regeln entspricht, kannst du einen Rückbau bzw Änderung entsprechend der Regeln verlangen, passiert das dann nicht, kann das Bauamt oder die Gemeinde ein Bussgeld erhängen.
Ich schrieb, wenn der Sichtschutz mehr als 50cm von der Grundstücksgrenze entfert ist, hat es euch nichts anzugehen. Denn ab 50cm kann mann auf seinem Grundstück fast alles machen was mann will. Ein 2m Sichtschutz ist also 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt kein Problem.
Ich gab 2 Antworten einmal 50 cm und einmal unter 50cm, bzw auf der Grenze.
LESEN.
Unglaublich, wie unverfroren Du auf eine gute und ausführliche Antwort reagierst!
Hat man nicht alles so zu verlassen wie man es vorgefunden hat?
Das kann nur der Vermieter fordern.
Also beim Auszug und der Übergabe derWohnung an den Vermieter, kann der die Entfernung fordern.
Weder hast du eine Ahnung wie es aussieht, noch was alles dazu kommt. Ich bin mir sicher das absolut niemand es so übernehmen will!
Was gibt dir das Recht in so einem Ton jemanden gegenüber treten. Hast wohl nen schlechten Tag berlinda?
Lass es an jemand anderen ab 🤗