Grundsteuer auf dem Campingplatz?
Ich habe auf einem Campingplatz eine Parzelle gemietet. Der Eigentümer (GmbH) hat die Genehmigung gegeben, dass wir unseren Wohnwagen umbauen dürfen. Das Finanzamt ist jetzt der Meinung, dass wir auf fremden Grund und Boden bauen und deshalb für die Größe des umbauten Raumes, Grundsteuer zahlen sollen. Sie schreiben uns an "Lieber Grundstückseigentümer ", aber wir sind ja Mieter. Ist das rechtens?
2 Antworten
Normalerweise muss der Eigentümer die Grundsteuer bezahlen.
Bei Wohnwägen, die dauerhaft auf einer Parzelle stehen, wird angenommen, dass das keine Fahrzeuge, sondern Bauwerke sind. Dadurch werdet Ihr zu Immobilienbesitzern. Die Immobilie ist also nicht das Grundstück, sondern das darauf - vorübergehend - gebaute Bauwerk. So ähnlich wie ein Erbbaurecht.
Das ist zwar seltsam. Aber der Staat erfindet immer neue Möglichkeiten, um Geld einzunehmen. Vermutlich ist der Verwaltungsaufwand beim Staat höher, als die Steuer! Das ist dem Staat aber egal. Die Steuer wird sicher nicht hoch sein. Nur 20 Euro oder so.
Danke für die Antwort,aber ein Wohnwagen ist keine Immobilie. Die Voraussetzung ist eine Toilette und ein Wasseranschluss.
Hier ein Urteil zur Grunderwerbssteuer.