Baugrund an die Gemeinde zurückgeben?
Ich habe im Sommer letzten Jahres einen Baugrund von unserer Gemeinde gekauft und wollte dort in den nächsten 5 Jahren ein Haus hinstellen. Da sich die Lebensumstände leider etwas verändert haben, würden ich den Baugrund nun nicht mehr benötigen.
Kann ich den Baugrund der Gemeinde einfach zurückgeben/verkaufen? Muss ich hier mit Einbußen rechnen? Wie ist hier der Ablauf?
3 Antworten
zumindest bei uns in der Gemeinde steht in jedem Notarvertrag, dass das Grundstück zum Kaufpreis an die Gemeinde zurückgegeben werden muss. ein Weiterverkauf an jemand anderen ist nicht möglich, da Vorkaufsrecht der Gemeinde
Hooters
Noch ein Tipp zur Einsparung von Notar- und Grundbuchkosten.
Statt der Rückübertragung des Eigentums an dem Baugrundstück an die Gemeinde sollte die Veräußerung direkt an einen Erwerbsberechtigten möglich gemacht werden. Dann gehen die Kosten zu dessen Lasten.
Die Gemeinde bestimmt den neuen Erwerbsberechtigten, folglich wird sie ihm gegenüber doch nicht ihr Vorkaufsrecht ausüben.
Im Gegensatz zu Dir kennen wir den Inhalt des Notarvertrages nicht. Wieso schaust Du dort nicht nach?
Anspruch auf Rückkauf durch die Gemeinde wirst Du auf keinen Fall haben. Das solltest Du berücksichtigen wenn Du Dich bei der Gemeinde nach einem Rückkauf erkundigst.
Und die gezahlten Erwerbsnebenkosten kannst Du auf jeden Fall als Verlust verbuchen.
Die Gemeinde hat Vorkaufsrecht! Wollte eigentlich nur wissen, ob die es ohne Probleme/zum selben Preis zurücknehmen oder ob ich auf diversen Kosten sitzen bleibe?!
Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte könnte nur zu zahlen sein, wenn ein Gewinn übrig bleibt, was hier unwahrscheinlich ist.
Wenn die Gemeinde Vorkaufsrecht hat ist das nicht möglich, es sei denn die Gemeinde verzichtet drauf, oder?