Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

2 Antworten

Von allem anderen abgesehen wird das Bauvorhaben schon an der mangelnden Erschließung des Grundstücks scheitern.

Ein Hausbau wird nur genehmigt, wenn ein Grundstück über öffentliches Straßenland oder über ein mit einem durch Baulast gesicherten Überweg über ein privates Grundstück erreicht werden kann. Bisher ist das ja wohl nicht der Fall.

Zwar viel nachgedacht, aber trotzdem in vielen Dingen falsch.

Ihr könnt zwar die Wiese pachten, aber dazu muß die Erbengemeinschaft zustimmen. Aber ein Wohnhaus könnt Ihr trotzdem nicht darauf bauen, höchstens einen Stall.

Damit Die Mutter Euch ein Erbbaurecht geben kann, muß sie erst alleiniger Eigentümer dieser Wiese sein. Da ist es nicht ausreichend, dass sie diese Wiese bei der zukünftigen Erbauseinandersetzung bekommen wird.


Replica 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 13:23

Danke.

1. Dass wir die Erbengemeinschaft fragen müssen und beide zustimmen müssen, ist klar. Den Schritt gehen wir aber erst, wenn Erbpacht sich überhaupt als denkbar herausstellt.
2. Warum sollten wir da nur einen Stall draufstellen können? Es handelt sich um Rohbauland mitten in einer geschlossenen Wohn-Siedlung mit einem gültigen Bebauungsplan. Die Grundstücke in der Wiese sind auf dem Lageplan geteilt, inklusive im Bebauungsplan eingezeichneter Baufenster etc. Ist halt außer Kanal noch nicht erschlossen.
3. Nach Trennung der Erbengemeinschaft würde die Mutter das Grundstück meiner Frau wohl so schenken, weil sie es eh später erbt. Das kann aber noch einige Jahre dauern.
Wir wollen ja jetzt schon bei der Erbengemeinschaft pachten und fragen uns eben, ob es denn dann später bei der Teilung so ist, dass wenn die Mutter die Wiese alleine übernimmt, dass die Mutter dann automatisch zum alleinigen Pachtgeber wird.

Snooopy155  13.02.2020, 15:48
@Replica

Unter der Vorlage des Pachtvertrages wird die zuständige Baubehörde nur der Errichtung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden zustimmen. Um ein Wohnhaus darauf zu errichten muß man entweder der Besitzer sein oder alle Eigentümer müssen dem Bauvorhaben zustimmen. Das wird aber doch von der Erbengemeinschaft abgelehnt. Da zudem das Stichwort "hohe Steuerzahlungen bei Auflösender Erbengemeinschaft" gesprochen wird scheint diese Erbengemeinschaft eine landwirtschaftlich genutzte Fläche zu sein.

Die einzig saubere Lösung ist die Auflösung der Erbengemeinschaft; dann kann die Mutter mit Ihrem Anteil Euch das Bauland schenken oder verkaufen oder gegen Erbpacht überlassen.

Replica 
Beitragsersteller
 13.02.2020, 16:19
@Snooopy155

Ich glaube nicht, dass die Erbengemeinschaft das Bauvorhaben ablehnt (O-Ton: Ihr könnt ja auch in der Wiese bauen).

Ja, die Erbengemeinschaft hat was mit Landwirtschaft zu tun, sie wird aber nicht mehr betrieben. Es gibt ein Bauernhaus, in dem die Schwiegermutter wohnt und Ackerfläche außerhalb, deswegen die Steuern bei der Trennung.

Aber die Rohbauflächen selbst haben doch nichts mehr mit Landwirtschaft zu tun?