Belastungsvollmacht bei Schenkung
Wir haben das Glück, von meinen Eltern ein Baugrundstück geschenkt zu bekommen und die Notarin ist nicht sehr gesprächig. Nun hat sie vorgeschlagen, eine Belastungsvollmacht in den Schenkungsvertrag aufzunehmen. Da unser Grundstück durch Teilung des elterlichen Grundstücks erst neu entsteht und daher noch keine eigene Flur-Nr. hat, soll sich die Belastungsvollmacht auf das gesamte Elterngrundstück erstrecken. Ich bin Laie in solchen Sachen und hab einfach keinen Bock darauf, dass meine Eltern ihr Grundstück verlieren oder dafür haften, wenn wir mit der Darlehensrückzahlung was verbocken. Kann eine Belastungsvollmacht in so einem Fall schlimme Auswirkungen für meine Eltern haben?
2 Antworten
Die Belastungsvollmacht beschreibt IMHO lediglich den Umstand, dass zum Zwecke der Finanzierung vor Umschreibung des Eigentums im Grundbuch Grundpfandrechte eingetragen werden.
Inwieweit das bei einer Schenkung ohne Gegenleistung relevant wäre, erschliesst sich mir aber nicht.
Abens: Bevollmächtigen dich deine Eltern, das ungeteilte Grundstück zu belasten - vielleicht noch in x-beliebiger Höhe - und gerätst du in Vermögensverfall oder stellst die Zahlungen an die Banken ein, können die Banken in das gesamte Grundstück vollstrecken, d. h. die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung durchführen.
Sicherste Lösung für die Eltern: Forciere die Zerlegung, d. h. die katastertechnische Aufteilung des elterlichen Flurstücks in zwei selbstständige Flurstücke und belaste (nur) dein dir geschenktes Flurstück mit den Baufinanzierungsgrundschulden.
Zweite Möglichkeit, die auf deine Zuverlässigkeit und Bonität baut: Deine Eltern wirken bei jeder Grundschuldbestellung persönlich mit und erfahren dadurch jeweils während der notariellen Beurkundung die Beratung/Belehrung der Notarin, oder erteilen dir eine auf die Höhe der Baufinanzierung + 10 % begrenzte Belastungsvollmacht.
In beiden Fällen schließen die Eltern ihre gesamtschuldnerische persönliche Haftung ausdrücklich aus. Die Banken haben schriftlich zu erklären, dass sofort nach der Wahrung der Aufteilung im Grundbuch das elterliche Flurstück auf der Pfandhaft der Grundschulden entlassen wird, so dass dann letztendlich nur deine Parzelle für die Grundschulden haftet.