Spekulationssteuer bei nachträglicher Grundstücksteilung fällig trotz Eigennutzung?

2 Antworten

Das habe ich tatsächlich auch schon so gelesen, wie Dein Steuerberater meint.

Du willst also ein unbebautes Grundstück verkaufen. Da ein unbebautes Grundstück nicht "ausschliesslich zu eigenen Wohnzwecken genutzt" werden kann, fällt der Verkauf auch nicht unter die Ausnahmeregelung des Par.23 Abs.1 Nr.1 Satz 3 EStG.

Das ist die Logik dahinter. Auch wenn der Laie meint, er habe das Grundstück doch als Teil seines Gartens genutzt.

Hier im link ist allerdings ein Anwalt (kein Steuerberater) anderer Ansicht. Na ja, erst äussert er sich uneindeutig, aber auf Nachfrage ist er sich sicher, da er keine Urteile dazu gefunden hat...

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiblaiu98H6AhXLKewKHUmeARYQFnoECCYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.frag-einen-anwalt.de%2FGrundstuecksteilung-Spekulationssteuer--f266335.html&usg=AOvVaw2A6nUaHgDfLEMBnQvVnjbo

Ich schließe mich dem Urteil des Berufskollegen an, den Du befragt hast.

Der Fall, den @Andri123 hier eingeführt hat, kann nicht als Präzedenzfall für Euch dienen.

Dort wurde ein Grundstück gekauft, ein Einfamilienhaus gebaut und dies dann selbst genutzt,

Ihr habt Ein Grundstück gekauft, ein Zweifamilienhaus gebaut und somit dieses auch nicht "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken," genutzt.

Man kann den einkommensteuerlichen Gewinn nur kleinrechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

User092022 
Beitragsersteller
 02.10.2022, 20:06

Erstmal Danke für die Antworten. Das Zweifamilienhaus wird derzeit alleine bewohnt. Dies soll auch nicht zur hälfte verkauft werden, es dreht sich lediglich um ein Grundstücksteil der abgetrennt werden soll. Dummer Gedanke von mir, wenn ich mir die Einschätzung des Anwaltes vom link durchlese. Wenn ich nun ein Gartenhaus auf dem zu verkaufenden Grundstück baue und dies nutze (natürlich nicht ausschließliche Wohnzwecke), würde dies was daran ändern? Aus der Einschätzung könnte man deuten das die Sauna sowie das Gartenhaus den entscheidenden Vorteil dafür bieten.

wfwbinder  02.10.2022, 20:13
@User092022

Habt ihr eigentlich mal berechnet, ob es überhaupt einen Gewinn gibt?

Grundstück mit Haus gekauft, Anschaffungsnebenkosten und Abrisskosten, die die Anschaffungskosten erhöhen. Und nach nur gut einem Jahr verkaufen, wie hoch soll denn da ein Gewinn sein?

Ihr m,üsstet ja eine extrem geringen Preis gehabt haben.

Andri123  02.10.2022, 20:17
@User092022

Sorry, der link war Schrott. Schade, dass ich ihn überhaupt gepostet habe.

Meine unerhebliche Meinung dazu hatte ich allerdings gleich dazu geschrieben, es gibt keine Steuerfreiheit für unbebaute Grundstücke.

Bei wfwbinder bist Du jedenfalls in guten Händen, und bei Deinem eigenen Steuerberater wohl auch.

Andri123  02.10.2022, 20:21
@wfwbinder

Von mir immer zu 1.000%, aber das weiss ja der Fragesteller nicht.

User092022 
Beitragsersteller
 02.10.2022, 21:05
@wfwbinder

Ja würde sich definitiv lohnen. Danke für die ausführlichen Antworten. Dann werde ich das ganze erstmal für die kommenden Jahre auf Eis legen:-)

Grüße

Andri123  02.10.2022, 19:32

Es ging aus der Frage nicht hervor, ob das halbe Zweifamilienhaus verkauft werden soll (was naheliegend wäre), oder nur ein Teil des Grundstückes, auf dem dann ein weiteres Haus gebaut werden kann.

Wenn das Haus noch gar nicht gebaut ist, steht die Hälfte ja auch nicht leer.

Was meinst Du denn zu der anwaltlichen Einschätzung im link, falls es hier doch so ist? Dazu habe ich komplett gegenteilige Ansichten gelesen.

wfwbinder  02.10.2022, 19:44
@Andri123

Ich halte die Rechtauffassung des Anwalts für nicht mit dem übereinstimmed, ws die Finazverwaltung entscheide wird.

Zum Thema Zweifamilienhaus, gibt es im Sachverhalt nichts, was die Annahme nährt, dass ein Teil des Hauses mit dem halben Grundstück verkauft werden sollte.

Obwohl es eine Lösung wäre. Angenommen es wäre ein Doppelhaus was gebaut wurde. Die Familie hat links gewohnt, rechts war vermietet. Dann. könnten die links steuerfrei verkaufen (weil selbst drin gewohnt und einfach in die rechte Hälfte ziehen, nachdem sie die Leute gekündigt haben.