Vorkaufsrecht über Grundschuld unattraktiv machen?

Liebe Leser,

wir möchten ein Haus kaufen und die Eigentümer des Hauses gerne an uns verkaufen. Das Problem: Es ist ein Erbfall und ein Dritter hat ein Vorkaufsrecht auf das Haus, welches er mit manipulativer Art von der Großmutter im Alter von über 90 Jahren, sich damals hat einräumen lassen.

Die Erben möchten auf keinen Fall, dass dieser Jemand das Haus/Grundstück bekommt, da dieser nur am Bauland interessiert ist. Abriss, Neubau, Veräußerung, geldbringende Investition. Von den persönlichen Differenzen mal ganz zu schweigen.

Nun steht die Überlegung im Raum, das Grundstück mit einer hohen Grundschuld zu belasten. Wie genau sind Grundschulden im Grundbuch deklariert?

Wir haben den Vorschlag bekommen, das Grundstück zu belasten mit einer Grundschuld, die da aussagt, bei Abriss des Hauses innerhalb von 10 Jahren kann hoher Betrag X geltend gemacht werden. Dies liese sich auch vor dem Finanzamt argumentieren, da dies auch der Wahrheit entspricht. Sie möchten um jeden Preis verhindern, dass das Elternhaus abgerissen wird.

Im Kaufvertrag/Grundbuch soll dann aber diese genaue Beschreibung nicht stehen, nur das eine Grundschuld mit hohem Betrag X besteht.

Wir als Käufer wüssten aber, dass die Grundschuld nur einzufordern ist, bei Abriss des Hauses, was wir nicht vorhaben. Der Vorkaufsberechtigte soll durch die hohe Grundschuld abgeschreckt werden und ausschlagen, da er nicht einsehen kann, an was diese Schuld gekoppelt ist.

Gibt es für den Vorkaufsberechtigen irgendeine Möglichkeit herauszufinden, für was die Grundschuld steht? Dann wäre die Gefahr groß, dass dieser trotzdem kauft, da bei dem Haus viel Bauland dabei ist und er das Haus einfach nur renoviert, vermietet etc., den Rest bebaut.

Wie hoch ist so eine Grundschuld ansetzbar? Wir wissen, dass der Immobilienpreis + Grundschuld höhere Sicherheiten bei der Bank erfordert, dies ist aber kein Problem, da wir dementsprechend abgesichert sind.

Danke für alle Antworten!

Grundschuld, Immobilienkauf, Vorkaufsrecht
Grundschuld Sicherheitentausch nur mit Immobilie möglich?

zum Verkauf des Hauses muss die Grundschuld gelöscht werden.

Da die Vorfälligkeit fast so hoch ist wie das was ich sowieso noch bezahlen müsste, wollte ich den Darlehensvertrag bestehen lassen, u. als neue Sicherung die Kreditsumme in bar zu Gunsten der Bank in ihre eigenen sicheren Finanz Produkte hinterlegen.

Diese meinte dies geht nur mit einen anderen Haus mit erneuten Grundschuld Eintrag. Ich selbst meine, da der Vertrag noch ca. 5 Jahre läuft sich der Zinssatz zu meinen Gunsten verbessern kann, u. nicht wie jetzt nur mit 0,05% angerechnet wird. Habe bei der Bank damals gleichzeitig eine Kapital Lebensversicherung Zinssatz 3,25% die als Tilgung dienen sollte gemacht. Diese wird nicht berücksichtigt, wollen sogar am liebsten das ich diese kündige. Dort ist auch schon einiges eingezahlt, habe aber auch den ausstehenden Kredit bar zur Verfügung. Ich meine das Bargeld keine schlechtere Sicherheit ist als eine Grundschuld.

Darf der Sicherheit Austausch nur mit einer anderen Immobilie geschehen?

Muss verkaufen wegen chronischer Krankheit, Erwerbsausfall seit 1,5 Jahren u. Zukunft, Miteigentümer auszahlen.

Hallo, u. Danke für die vielen Antworten. Laut Urteilen habe ich folgendes gefunden :

Der Darlehensnehmer kann die Zustimmung der Bank zu einem Sicherheitenaustausch grundsätzlich beanspruchen, wenn die als Ersatz angebotene Sicherheit das Risiko der Bank gleich gut abdeckt wie die bisherige Sicherheit und der Darlehensnehmer in der Lage und willig ist, die mit dem Austausch verbundenen Kosten zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2004, XI ZR 198/02). Die mit dem Austausch verbundenen Kosten können etwa Wertermittlungskosten, Notarkosten oder Grundbuchkosten sein. Das bedeutet, dass der Bank aus dem Austausch weder finanzielle oder rechtliche noch organisatorische Nachteile entstehen dürfen. Folgende Voraussetzungen müssen daher im Einzelnen erfüllt sein: 

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist sogar etwas Höher im gesamten, wegen Bearbeitungs Kosten wie das was ich bis Vertragsende noch bezahlen muss.

Grundschuld, Immobilien
Privatdarlehen / Vorteil einer Grundschuldeintragung

Hallo!

Ich habe vor kurzem innerhalb der Familie, meinen Eltern, ein Privatdarlehen über knap 150 KEUR gewährt. Hierzu existiert ein Darlehensvertrag, in dem neben den Rückzahlungsmodalitäten festgeschrieben ist, dass mir zur Absicherung des Darlehens eine Grundschuld auf die Immobilie meiner Eltern eingetragen wird in Höhe von 150 KEUR. Dies ist jedoch noch nicht passiert, da wir noch nicht dazu gekommen sind.

Hintergrund der Absicherung über eine Grundschuld ist mein Vorhaben, möglicherweise demnächst eine eigene Immobilie zu erwerben. Da mein Eigenkapital nun weitestgehend im Privatdarlehen steckt (ging aus familiären Gründen nicht anders), hoffte ich, dass mich das dann bei der Bank "besser stellt". Auch wenn ich nicht weiß, ob mir das bei der Bank überhaupt etwas bringt (das wäre übrigens schon meine erste Frage hier).

Nun die eigentliche Frage: Meine Überlegung ist nun, die Notargebühr (ca. 1000 EUR) vorläufig zu sparen und den Vertrag dahingehend zu ändern, dass die Grundschuldeintragung nicht verpflichtend ist, aber jederzeit von mir eingefordert werden kann. Also z.B. wenn einmal eine Bank das bei meiner eigenen Finanzierung fordern würde.

Ansonsten geht es mir hauptsächlich darum, dass meine (eigene) Familie abgesichert ist und das Privatdarlehen nicht "verschwindet", falls mir einmal etwas zustoßen sollte. Das sollte m.E. aber durch den Vertrag hinreichend der Fall sein und keine Grundschuldeintragung erfordern (oder?).

Wie beurteilt ihr die Lage? Tue ich mir selbst keinen Gefallen damit, auf die Eintragung vorläufig zu verzichten?

Danke für alle Antworten!

Dies kann sich aber noch dauern, da das aktuelle Angebot sehr überschaubar ist.

Grundschuld
Bank verweigert "Löschungsfähige Quittung" anstelle von "Löschungsbewilligung"

Meine Bank hat mir nach vollständiger Rückzahlung des Baudarlehens eine Löschungsbewilligung ausgestellt und diese von einem Notar beglaubigen lassen. Die dafür geforderten Notarkosten sollte ich direkt an den Notar überweisen, woraufhin dieser mir die Löschungsbewilligung im Original zukommen lassen würde. Da ich mich mit dem Gedanken trage, in Zukunft ein neues Baudarlehen für einen Anbau aufzunehmen, hätte ich lieber ein "Löschungsfähige Quittung" gehabt und dies der Bank mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich mich vorläufig geweigert, die Notarkosten zu übernehmen. Kulanterweise hat die Bank mir nun die Notarkosten vorab erstattet und mich aufgefordert, nun schnellstmöglich die Notarrechnung zu begleichen, um die Löschungsbewilligung im Original zu erhalten.

Die Erteilung einer "Löschungsfähigen Quittung" wird mit folgendem Wortlaut veweigert: "Wie wir Ihnen bereits ... mitteilten, ist die Erstellung einer Löschungsbewilligung oder Abtretungserklärung notwendig. Dies wurde ... in ... Zweckerklärung ... unter Punkt 5.1 vereinbart. Eine löschungsfähige Quittung erstellen wir grundsätzlich nicht."

Die Zweckerklärung enthält hierzu folgenden Wortlauf: "5.1 Nach Befriedigung Ihrer durch die Grundschuld gesicherten Ansprüche ist die verpflichtet, die Grundschuld nebst Zinsen und sonstigen Rechten an den Sicherungsgeber freizugeben. Die wird diese Sicherheiten an einen Dritten übertragen, weil sie hierzu verpflichtet ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld an einen Dritten abgetreten worden ist."

Da für mich bei einer zukünftigen Darlehensvereinbarung mit der "Löschungsbewilligung" wesentlich höhere Grundbuchkosten verbunden sind, als dies mit einer "Löschungsfähigen Quittung" der Fall wäre, möchte ich gern weiterhin auf Ausstellung dieser Quittung bestehen. Aber werde ich dies auch durchsetzen können, oder habe ich diesbezüglich kein gesichertes Wahlrecht?

Ich bedanke mich vorab recht herzlich für Ihre/eure Antworten.

Grundbuch, Grundschuld
Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag

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