Guten Abend,
Mein Sohn ist vor einem halben Jahr verstorben. Er war bis zu seinem Tod verheiratet und hat zwei leibliche minderjährige Kinder hinterlassen.
Ein 21jähriger Sohn stammt aus einer früheren Beziehung. Zu diesem Sohn gab es leider nur sehr wenige Begegnungen.
Mein Sohn hat den Unterhalt nicht regelmäßig gezahlt, so dass noch eine Restschuld durch meine Schwiegertochter als Erbin beglichen werden muss.
Unsere Familie ist allerdings schon sehr lange der Auffassung, dass dieses Kind kein leibliches Kind meines verstorbenen Sohnes sein kann (Vermutung).
Es gibt absolut keinerlei Ähnlichkeiten mit meinem Sohn bzw. zu seinen Halbgeschwistern.
Ich selbst kenne ihn nur von Fotos und bin der gleichen Meinung.
Nun geht es um den Erbschein, der beantragt werden muss, weil das Haus, in dem meine Schwiegertochter mit ihren beiden Kindern noch lebt, verkauft werden.
Sie kann mit einem Gehalt den Kredit nicht auf Dauer bedienen.
Es gibt bereits Kaufinteressenten.
Nun zu unserem Problem.
Der junge Mann kümmert sich um nichts, er gibt keinerlei Auskunft, ob er seinen Erbanteil annehmen oder ausschlagen möchte (null Bock).
Da wir als Familie immer öfter vermuten, dass es vielleicht wirklich nicht das leibliche Kind meines Sohnes ist, nun meine Frage:
Ist meine Schwiegertochter berechtigt, aus o. g. Gründen einen Vaterschaftstest von meinem verstorbenen Sohn und dessen vermeintlichem Sohn beauftragen zu lassen?
Mit freundlichen
und bestem Dank im voraus!
Angelika