Schmuck schätzen lassen?
Hallo, hätte eine Frage, habe Schmuck geerbt und würde diesen gerne schätzen lassen, darf der Juwelier mich fragen woher ich diesen habe muss ich nachweisen können woher er ist und dürfte er mir den Schmuck weg nehmen?
5 Antworten
Es kann nichts passieren. Du sagst, wenn er fragt (was er vermutlich tun wird), dass es Erbstücke sind.
An der Machart wird er sowieso erkennen, wie alt die Stücke etwa sind.
Probleme wird nur Jemand bekommen, der Stücke vorlegt, die z. B. auf einer Liste sind, die die Polizei an Juweliere geschickt hat, weil sie gestohlen, oder geraubt wurden.
Fragen darf man grundsätzlich alles. Der Juwelier kann, wenn er den Verdacht hat, die Ware könnte aus einer Straftat stammen, die Polizei hinzuziehen. Er selbst hat keine Handhabe, dir irgendetwas abzunehmen und einen Nachweis wird er in der Regel nur dann verlangen, wenn er den Schmuck nicht nur schätzt, sondern ihn ankaufen möchte.
Hast du den Schmuck geerbt, kannst du mit reinem Gewissen zum Juwelier gehen.
Daher würde es auch keinen Nachweis geben
Du benötigst sicherlich keine Aufstellung der einzelnen Schmuckstücke. Soweit ich mich erinnere, musste man eine Vermögensaufstellung beim Amtsgericht einreichen um den Erbschein zu erhalten. Dort müsste, im schlimmsten Falle, falls die Justiz ermittelt, zu erkennen sein, dass Schmuck in der Erbmasse enthalten ist. Der Juwelier wird, wie wfwbinder schon richtig schrieb, zunächst keinen Nachweis verlangen, schon gar nicht für eine Wertschätzung. Allerdings hättest du zur Glaubhaftmachung einen Erbschein, der dir den Sachverhalt der Erbschaft beweist.
Das ist alles Erfahrungssache des ankaufenden Juweliers. Natürlich will keiner Schmuck ankaufen, der offensichtlich nicht zu der Story des Anbieters passt. Denn die Scherereien mit der Polizei will keiner haben, wenn der sich als Diebesgut erweist. Der Juwelier muss ihn auch den rechtmäßigen Eigentümern zurück geben, ohne einen Ersatz für seine Zahlung zu bekommen.
Daher wird Schmuck oft auch nur zum Goldwert angekauft und eingeschmolzen und auf Wunsch auch die Edelsteine zurückgegeben mit denen der Verkäufer nichts anfangen kann.
Bei wertvollem Schmuck ist das oft eine Sünde, denn der wäre meist durchaus zu einem höheren Wert weiter zu veräussern als dem reinen Materialwert.
In der Schmuckbörse wird daher der Schmuck in Kommission zu einem fairen Wert als Schmuckstück weiter verkauft. Davon profitiert auch der Verkäufer. Da dieser Verkauf öffentlich erfolgt, ist das nur für Schmuck interessant, der aus seriösen Quellen stammt. Dazu muss der Einlieferer Name und Adresse und Kontonummer angeben. Zusätzliche Nachweise braucht es dazu dann nicht.
von: Heinrich Butschal, Gutachter für Schmuck, Edelsteine und Diamanten
ich konnte mit dem ganzen Gedöns nix anfangen...und bin letztes jahr zu einem Goldschmied meines vertrauens...der hat aussortiert, was echt ist und was nicht und hat mir ein großes Amulett an einer langen Ankerkette angefertigt ...insgesamt kam 100gramm 585er zusammen. Die Edelsteine hat er mir später wieder in einer Tüte mitgegeben.
Was er als vergoldet aussortierte, habe ich wieder mitgenommen. Gefragt hat der nicht, woher das kommt, hatte keine Probleme, ihm zusagen, das das geerbter Schmuck war, hat mir für das Amulett eine Wertbestätigung ausgestellt, falls ich mal auf Reisen angehalten würde am Flughafen etcetc...
Mir gings in erster Linie um das Gold und etwas zu tragen, was von meinen Eltern und Oma da war, was will man sonst mit den Ringen etc anfangen.
Falls das hier jemand weiß, was macht man mit der Tüte Edelsteine? Zum Juwelier bringen oder bei Ebay reinsetzen, kein Plan was das wert ist...aber du hast mich da mit deiner Frage auf eine Idee gebracht...
Ich habe in den letzten 2 Monaten nicht wenig Erbschmuck verkauft, alleine der Goldwert lag bei ca. 20.000 Euro.
Den Juwelier interessierte es Null, woher dieser Schmuck kam.
Wir haben das sicherlich nebenbei, ohne das dieser danach fragte, erwähnt gehabt.
Nur musste man beim Verkauf ein Dokument unterzeichnen. Dieses erklärt, dass man Eigentümer vom Schmuck ist.
Normaler Vorgang für die Akte.
ich mußte nix unterschreiben, vielleicht lag es da dran, das ich es nicht verkaufen wollte, sondern als Andenken etwas neues geschmolzen haben wollte...ein verkauf wäre eh nicht in Frage gekommen...hätte auch kein Problem gehabt, ihm Erbschein zu zeigen, klar meinen Namen und meine Adressee hatte der für seine Unterlagen notiert, aber unterschreiben musste ich nix...
Das Problem ist aber dass es keine Erbaufzeichnung über diesen Schmuck gibt, denn keiner trägt Einzelne Sachen ein.