Immobilie mit Hypothek überschreiben- muss die Bank zustimmen?
Ich habe eine Frage bzgl. der Überschreibung von einer Immobilie.
2017 hat der Enkel ein Haus gekauft und das Haus der Eltern wurde als Sicherheit bei der Bank hinterlegt, sodass ein besserer Zins möglich war. Die Bank ist entsprechend im Grundbuch eingetragen, genau wie der Einsitz der Großmutter (Großvater bereits verstorben).
2018 Ein Teil der Eltern stirbt, der Vater erbt das gesamte Grundstück (Ehevertrag). Der Einsitz der Großmutter bleibt.
2021 verstirbt die Großmutter, der Einsitz bleibt, keine Änderung im Grundbuch
2023 Die Immobilie soll vom Vater an seinen Sohn (oben Enkel) überschrieben werden, inkl. lebenslangem Nießbrauch
Die Frage ist jetzt: Muss die Bank hier in irgend einer Form informiert werden? Sie steht im Rang ganz oben, sodass ihr wahrscheinlich egal ist, was darunter passiert, richtig?
2 Antworten
Wenn die Grundschuld nicht gelöscht werden soll, besteht aus meiner Sicht keine Notwendigkeit, die Bank zu informieren. Verkehrt wäre es dennoch nicht, allein damit die sich bei Fragen direkt an dich und nicht mehr an den Vater wenden. Eine Mitteilung wird sich ansonsten weder positiv noch negativ auswirken.
Die Frage ist jetzt: Muss die Bank hier in irgend einer Form informiert werden?
Mus nicht, aber es ist angezeigt, denn ein Punkt, der für die Bank interessant ist, hat sich geändert.
Bisher war der Eigentümer der dinglichen Sicherheit eine andere Person als der Schuldner, nun ist der Sohn (Kreditnehmer) auch der Eigentümer des Sicherungsobjektes.