Frau ohne Mietvertrag aus geerbten Haus rausbringen?
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem mit meinem Onkel gemeinsam ein Schreiben des Nachlassgerichtes erhalten. Mein anderer Onkel ist gestorben und sein Testament ist ungültig, da es nicht eigenhändig geschrieben wurde. Geschrieben hat es seine langjährige Lebenspartnerin. Da mein Vater und meine Großeltern bereits verstorben sind, bin ich der nächste in der Erbfolge.
Die Frau hat sofort durchscheinen lassen, dass sie aus dem Haus nicht ausziehen wird. Sie gibt uns ansonsten auch keine Auskunft über sämtliche Vermögenswerte. Sie hat keinen Mietvertrag.
Was sind unsere Rechte, darf ich als neuer Eigentümer das Grundstück betreten? Muss eine Räumungsklage angestrebt werden?
Hat sie die selben Rechte wie ein Mieter ( der regelmäßig Miete zahlt) ohne Mietvertrag?
5 Antworten
Wegen der Erbschaftsteuer müsst Ihr verkaufen, das ist klar.
Das hätte die Dame, wenn Sie Erbe gewesen wäre, übrigens auch tun müssen, denn sie hätte sich ja wohl die Erbschaftsteuer auch nicht leisten können.
Sie hat auf jeden Fall erstmal 3 Monate Schonfrist. Dann müsst Ihr sie mit Räumungsklage rausbekommen, was aber (ich nehme an die Dame ist über 70), nicht einfach sein wird.
Was ihr verlangen könnt it Miete, respektive Nutzungsentgelt. Wenn sie keine Einkünfte hat, muss sie zum Sozialamt.
Ggf. macht Ihr mit ihr einen Mietvertrag und verkauft das Haus als vermietetes Objekt, aber es wird wohl auch zu groß sein, um für sie als Wohnung bei der Grundsicherung akzeptiert zu werden.
Insgesamt schwierig.
.Was die gute Frau in der zwischenzeit gemacht hat...weiß keiner.
Sie muss Auskunft geben. Auch wenn sie für alles Vollmacht hatte, muss sie doch Rechenschaft ablegen, über jede Kontobewegung seit dem Tod Deines Onkels.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 2027 Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers(1) Der Erbschaftsbesitzer ist verpflichtet, dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen.
(2) Die gleiche Verpflichtung hat, wer, ohne Erbschaftsbesitzer zu sein, eine Sache aus dem Nachlass in Besitz nimmt, bevor der Erbe den Besitz tatsächlich ergriffen hat.
Du must abwarten, bis Du im Grundbuch eingetragen bist. Dann kannst Du weitere Schritte unternehmen. Ich würde das Mietverhältnis kündigen. Kann ja sein, das sie irgendeinen Mietvertrag aus dem Hut zaubert.
Da Du ja auch die Verträge Deines Onkels geerbst hast, würde ich sofort erst mal Strom, Gas, Müllabfuhr, Internet usw. kündigen. Bei den Versicherungen must Du prüfen, was gekündigt werden kann (Doppelversicherung). Versicherungen fürs Haus würde man auf jeden Fall übernehmen wollen, weil Alt-Verträge meistens günstiger sind.
Werde Dir erst einmal klar, was diese Erbschaft für Dich bedeutet; bezüglich der Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Denn der Freibetrag ist gerade einmal 20 000 €
Lass Dich anwaltlich beraten, bevor Du die große Keule schwingst, denn ich kann mir vorstellen, daß eine einvernehmliche Lösung mit der Lebenspartnerin zu einem besseren Ergebnis führt als eine langwierige Rämungsklage. Vielleicht ist es auch besser mit dieser Dame ein Wohnrecht zu vereinbaren oder einen Mietvertrag abzuschließen.
Vielen Dank für die Antwort! Genau darum geht es ja, die Erbschaftsteuer ist so hoch, dass es uns zu einem Verkauf des Hauses zwingt. Sollten wir das Haus behalten, müssen wir uns um den erhalt kümmern. Von einer Miete, kann man absehen, diese Frau hat meines wissens kein Einkommen.
Deshalb habe ich Euch auch nahegelegt. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt durchaus Möglichkeiten die Erbschaftssteuer so niedrig zu halten, daß Ihr nicht zum Verkauf gezwungen seid. Denn Betongold ist Durchaus auch eine Altersvorsorge.
Erst einmal muss der ehemaligen Lbensgefährtin rechtmäßig gekündigt werden, denn bis dato hat sie erkennbar mit Willen des Verstorbenen als "Untermieterin" mit ihm dort gelebt.
Auch mündliche "Verträge" sind gültig.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine "Leihe" handelt. Damit besteht kein Mieterschutz, keine Kündigungsfrist etc..
Mein Onkel ist im November 2021 gestorben (Jahrgang 1958) Ich glaube sie ist um die 60 jahre. Sie hatte erst ende Dezember das "Testament" im Amtsgericht abgegeben ( Unter dem Abschnitt " Sonstiges" in der Vorsorgevollmacht stand ein Zweizeiler von ihr verfasst). Dieses wurde dann sofort für ungültig erklärt und wir wurden informiert. Die 3 Monate schonfrist sind eigentlich schon vorbei. Ich weiß auch nicht was sie mit all den anderen Vermögenswerten ( Bargeld/Versicherungen) angestellt hat. Ich weiß nur, dass ich Erbschaftssteuer auf den Stand seines Todes zahlen muss...Was die gute Frau in der zwischenzeit gemacht hat...weiß keiner.