Erbe ins gemeinsame Haus gesteckt. Was passiert bei einer Scheidung?

1 Antwort

Hallo,

Erbschaften fallen grundsätzlich nicht in den Zugewinnausgleich, weil man sie aufgrund einer persönlichen Beziehung erhält. Sie werden vom Vermögenszugewinn herausgerechnet.

In deinem Fall müssen wir die Erbschaft und den Hausbau getrennt voneinander betrachten. Wegen der Erbschaft gilt, dass diese für den Zugewinnausgleich neutral bleibt. Beim Haus stellt sich mir nun die Frage, ob du aufgrund der Erbschaft mehr bezahlen konntest als dein Partner. Wenn das der Fall war, steht dir auch ein größerer Anteil am Haus zu bzw. kann dein Partner einen größeren Zugewinn aufweisen, sodass er dich entschädigen muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung