Erbt Ehefrau als Vorerbin das haelftige Erbe?
Die Ehefrau ist testamentarisch als Vorerbin bestimmt. Die Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Erbt die Ehefrau automatisch die Hälfte des Vermögens ( als gesetzliche Erbin dadurch, dass sie Ehegattin ist) , kann sie dann ueber diese Hälfte des Vermoegens frei verfuegen? Oder erbt sie erstmal alles, muss aber dafür Sorge tragen, dass das gesamte Vermögen für die Nacherben erhalten bleibt?
Erbe,
Erbschaft