Die Ehefrau ist testamentarisch als Vorerbin bestimmt. Die Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Erbt die Ehefrau automatisch die Hälfte des Vermögens ( als gesetzliche Erbin dadurch, dass sie Ehegattin ist) , kann sie dann ueber diese Hälfte des Vermoegens frei verfuegen? Oder erbt sie erstmal alles, muss aber dafür Sorge tragen, dass das gesamte Vermögen für die Nacherben erhalten bleibt?