P-Konto und Erben?

4 Antworten

Also auch wenn hier statt der erforderlichen Informationen nur welche stehen, die völlig irrelevant sind:

Egal, wer hier von wem erbt - der Freibetrag von mindestens 20.000 Euro wird nicht überschritten und daher fällt keine Steuer an.


Die Frage die sich sofort stellt, erbt der Kontoinhaber oder ein anderes Familienmitglied?

Wenn der Kontoinhaber erbt wird das Geld oberhalb des Pfändungsfreibetrags gepfändet. Wenn es ein anderes Familienmitglied ist, würde ich für den ein Sparbuch einrichten und das Erbe dorthin überweisen lassen.

Wenn Privatinsolvenz angemeldet und eröffnet ist, kann man die Hälfte behalten und muss nur die Hälfte zur Befriedigung der Gläubiger aufwenden.


Doo21 
Beitragsersteller
 29.02.2020, 13:35

Es ist die kontoinhaberin, meine Frau erbt von ihrer Oma

Alles was dein P Konto Freibetrag übersteigt, wird gepfändet. Es kann also sein, das du erst mal verfügen kannst, sobald aber dein Gehalt kommt, nichts mehr geht, weil du den Freibetrag ausgeschöpft hast.

Du hast einen Freibetrag von 20000 € und zahlst deshalb keine Erbschaftssteuer. Aber du mußt das Erbe für die Schuldentilgung verwenden.