Die Ehefrau verstirbt und hat den Ehemann in einem Einzeltestament als Alleinerben eingesetzt.

Es gibt zwei Kinder, die beim Erbe der Mutter lediglich einen Pflichtteilsanspruch haben.

Beide Kinder nehmen den Pflichtteilsanspruch nicht in Anspruch.

Dann verstirbt der Ehemann und macht ein Kind zum Alleinerben.

Das andere Kind willl jetzt seinen Pflichtteil und hat einen Rechtsanwalt beauftragt, diesen durchzusetzen.

Worauf bezieht sich dabei der Pflichtteil, nur auf den Nachlass des Vaters, oder auch auf den Pflichtteil vom Erbe der Mutter?

Bekommt der Alleinerbe des Erbes vom Vater, dann auch einen Pflichtteil vom Nachlass der Mutter?