Kann man vor dem Tod beschenkt werden und Erbe ausschlagen?
Hallo,
Meine Mutter ist vor kurzem von uns gegangen. Sie starb im Krankenhaus.
Sie gab mir ihren Schmuck (bevor sie starb) als ich sie besucht habe um ihn aufzubewahren (Ketten usw.)
Als ich erfahren habe, dass sie starb, bin ich ins KH gegangen und habe ihren Ehering und alles mitgenommen wie zB Portemonnaie, Handy und Kleidung usw. (Den Ehering habe ich mitgenommen, da mein Vater den sicher haben möchte um sich an sie zu erinnern)
Ich überlege mir das Erbe ausschlagen zu lassen. (sie war überschuldet) Muss ich dann alles zurück geben? Wir leb(t)en im selben Haushalt und da sind auch Dinge von ihr. zB Fotoalben, Lieblingskleid, LieblingsCDs, usw.
Darf ich ihre Kleidung behalten (ich will sie nicht verkaufen, weil ich später diese auch tragen wollen würde.) I
Wie sieht das eigentlich mit Möbeln aus (Fernseh, PC, Tische, Bett) in der Wohnung? Gehen die auch weg?
Ich möchte nicht das ihre Dinge noch zu meiner Lebenszeit verschwinden und ich mich nicht mehr an sie erinnere, da wir beide viele gute Erinnerungen mit den Sachen hatten.
Muss das jetzt alles entsorgt/verwertet werden oder kann man das behalten?
VG
1 Antwort
Wenn man ein Erbe ausschlägt, dann stehen restlos alle Gegenstände im Eigentum eines anderen. Irgendetwas davon zu behalten wäre als Unterschlagung strafbar.
Auf einem anderen Blatt steht, dass die bei einer Erbausschlagung dann zuständige Person persönliche Gegenstände freigibt. Das muss man erfragen. Bei Wertgegenständen wie Schmuck ist aber nicht zu erwarten, dass man die ohne Bezahlung bekommen wird.
Wie sieht das aber aus wenn man zB Möbel geteilt hat?