Kann man vor dem Tod beschenkt werden und Erbe ausschlagen?

1 Antwort

Wenn man ein Erbe ausschlägt, dann stehen restlos alle Gegenstände im Eigentum eines anderen. Irgendetwas davon zu behalten wäre als Unterschlagung strafbar.

Auf einem anderen Blatt steht, dass die bei einer Erbausschlagung dann zuständige Person persönliche Gegenstände freigibt. Das muss man erfragen. Bei Wertgegenständen wie Schmuck ist aber nicht zu erwarten, dass man die ohne Bezahlung bekommen wird.


Georg732 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 19:29

Wie sieht das aber aus wenn man zB Möbel geteilt hat?

Answer123  30.05.2021, 23:26
@Georg732

Wer hat die Möbel gekauft? Kaufvertrag? Noch ein nennenswerter Restwert?

Im Zweifelsfall müsst ihr euch mit den Erben (Staat?) auseinandersetzen und die Möbel ggf. aus dem Erbe herauskaufen.