Pflegeheimkosten Mutter?
Meine Mutter hat mir vor 7 Jahren ihre Eigentumswohnung, die sie noch selbst bewohnt, geschenkt mit Nießbrauchrecht. Nun muss sie wohl aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim. Ihre Rente beträgt nur ca. 900 Euro. Ich möchte nun diese Immobilie veräußern und mit dem Einverständnis meiner Mutter das Nießbrauchrecht zuvor löschen lassen. Muss ich diese Situation dem Sozialamt melden und den ganzen Verkaufserlös für die Heimpflege aufbrauchen oder steht mir als jetzige eigentliche Eigentümerin (7 Jahre) ein "Schonbetrag" zu, den ich behalten darf und wenn ja, wie berechnet sich dieser?
Wenn man das Formular für die Heimaufnahme sieht, hat man die Option "Selbstzahler" oder "Sozialamt". Was ist denn in diesem Fall maßgebend?
3 Antworten
Du musst deiner Mutter das Nießbrauchsrecht auszahlen, das sind voraussichtliche Lebensdauer mal Kaltmiete die man für die Wohnung bekommen könnte.
Dieser Betrag steht deiner Mutter vom Hausverkauf zu und sollte zumindest eine Zeit lang ihre Kosten im Heim mit auffangen können.
Somit ist das Sozialamt erstmal außen vor.
Erst wenn das Geld weg ist, müsst ihr weiter schauen.
Alternativ könntet ihr die Wohnung auch vermieten und deiner Mutter die Monatliche Kaltmiete überweisen. Wenn das ausreicht um die Kosten deiner Mutter zu Decken ist dann auch hier das Amt außen vor.
Aus der Ferne betrachtet, wäre es aus meiner Sicht besser, wenn man die Wohnung vermietet und die Miete mit für die Pflegeheimkosten verwendet.
Und selbst wenn das Sozialamt sich nicht in voller Höhe beteiligt, einen Vorteil hätte es:
Die Immobilie/das Vermögen bleibt in Deinem Besitz und wird nicht durch das Pflegeheim aufgebraucht.
Zumindest sollte man auch diese Vorgehensweise prüfen.
Das Sozialamt wird auf Rückabwicklung bestehen, da besagte Zahlung weniger als 10 Jahre zurückliegt.
Und nein Du solltest den vollen Verkaufspreis "anlegen" um dauerhaft die Pflegekosten Deiner Mutter sicherstellen zu können.
Deine Mutter darf sich nicht zu Lasten des Steuerzahlers "entreichern".