Schenkung landwirtschaftlicher Grundstücke (verpachtet) aus Privateigentum steuerpflichtig oder nicht?

1 Antwort

Wenn die Grundstücke sich in einem Betriebsvermögen befinden und nicht der gesamte Betrieb übertragen wird, stellt die Schenkung bei Vater und Onkel eine einkommensteuerpflichtige Entnahme dar. Damit die Grundstücke KEIN Betriebsvermögen sind, müssen sie zu einem früheren Zeitpunkt entnommen oder der Betrieb aufgegeben worden sein, Sie sind dafür in der Beweispflicht.

Mit 2 €/m² sind die Bodenrichtwerte in Ihrer Region eher niedrig.

Bei der Schenkungsteuer unterliegen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke einer besonderen Bewertung.

Auch in Ihrem Fall rate ich zur Konsultierung eines Steuerberaters mit Zusatzqualifikation 'landwirtschaftliche Buchstelle'.


Frommwood  26.01.2021, 15:36

Top Antwort 👍🏼

EnnoDerDritte  26.01.2021, 15:53

Ich hab 'landwirtschaftliche Bruchstelle' gelesen....

Sehr gute Antwort.

Elias645 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 15:30

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Es handelt sich wohl nicht um Betriebsvermögen, da der Betrieb schon in den 80er Jahren aufgelöst wurde.

Worin besteht die von Ihnen beschriebene `besondere Bewertung´ landwirtschaftlicher Grundstücke?

Eifelia  26.01.2021, 18:33
@Elias645

Und was meinen Sie mit 'aufgelöst'? Gibt es eine Betriebsaufgabeerklärung? Die Aufgabe der Bewirtschaftung ist KEINE Betriebsaufgabe. Der Unternehmer hat bei Aufgabe der aktiven Tätigkeit ein Wahlrecht, ob er das Unternehmen in das Privatvermögen überführt - was Steuern auslösen kann - oder als verpachtetes Unternehmen weiterführt.