Wem gehört die Einbauküche?

2 Antworten

Als der Bruder das Haus/die Wohnung geschenkt bekam, mit der Auflage des Wohnrecht für die Mutter, war da eine Einbauküche vorhanden?

Wenn ja, dann ist der Herd ggf. nur die Ersatzbeschaffung für den vorhandenen Herd gewesen. Somit Bestandteil der Küche, die wiederum Bestandteil der Wohnugn ist.

Der Herd würde nur dann nicht zur Wohnung, sondern zum "normalen" Erbe gehören, wenn die Mutter den Herd selbst gekauft hätte, als Einzelstück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn fest in der Wohnung verbaut, dann gehört die Einbauküche nicht zum Hausrat und nicht zu den beweglichen Sachen.

Dann gehört diese als fester Bestandteil zur Wohnung.


Downunder 
Beitragsersteller
 07.07.2021, 21:05

Nun, fest in der Whg verbaut ist sie nicht, sie kann ja demontiert werden ohne einen Schaden anzurichten ( oder ist sie doch fest verbaut weil die Oberschränke an der Wand hängen ? ) Der Bachofen kann herausgenommen werden und durch einen anderen ,wenn nötig ersetzt, werden.

Also kann mein Bruder Herd und Backofen bekommen ?

Alarm67  07.07.2021, 21:09
@Downunder

Wenn was DEMONTIERT werden muss, ist es fest verbaut!

Die Einbauküche ist fester Bestandteil der Wohnung.

Nein, das dürft ihr nicht entnehmen.

Ihr kommt ja auch nicht auf die Idee Fenster und Türen aufteilen zu wollen. Obwohl, traue ich Dir und Deinem Bruder, je länger ich darüber nachdenke, auch zu.

"Einbauküchen, Einbaumöbel, Badezimmereinrichtungen etc. sind dann kein Haushaltsgegenstand, wenn sie wesentlicher Bestandteil des Gebäudes (§ 94 Abs. 2 BGB) und damit des Grundstücks (§ 94 Abs. ... 1 BGB) sind."