Erbt Ehefrau als Vorerbin das haelftige Erbe?
Die Ehefrau ist testamentarisch als Vorerbin bestimmt. Die Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Erbt die Ehefrau automatisch die Hälfte des Vermögens ( als gesetzliche Erbin dadurch, dass sie Ehegattin ist) , kann sie dann ueber diese Hälfte des Vermoegens frei verfuegen? Oder erbt sie erstmal alles, muss aber dafür Sorge tragen, dass das gesamte Vermögen für die Nacherben erhalten bleibt?
1 Antwort
Die Ehefrau ist testamentarisch als Vorerbin bestimmt.
Das ist typisch für ein "Berliner Testament."
Die Nacherben sind die gemeinsamen Kinder.
Auch das ist typisch für das Berliner Testament.
Erbt die Ehefrau automatisch die Hälfte des Vermögens ( als gesetzliche Erbin dadurch, dass sie Ehegattin ist)
Das wäre die Regelung ohne Testament §§ 1371 + 1931 BGB.
Oder erbt sie erstmal alles,
Das ist normal für das Berliner Testament.
muss aber dafür Sorge tragen, dass das gesamte Vermögen für die Nacherben erhalten bleibt?
Dazu müsste man das Testament komplett kennen. Es gibt befreite udn unbefreite Vorerben.
Sie sollte so viel wie möglich für die Nacherben erhalten, aber sie ist, abgesehen von Schenkungen und Verkäufen, frei in der Nutzung des Vermögens. Man nehme nur die Fall sie würde Pflegefall und dafür würde das Erbe verbraucht.
Vielen Dank! Die Ehegattin ist unbefreite Vorerbin. Wenn im Testament weiter nichts steht, hat sie dann Anspruch auf die Hälfte des Vermögens weil sie ja als Ehegattin normalerweise immer die Haelfte erbt? D. h. kann sie die Haelfte des Vermögens für sich beanspruchen und muss nur für die andere Haelfte ihre Verpflichtungen als Vorerbin einhalten?