Fristsetzung bei hoher Forderung?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt
"§ 2331a BGB - Stundung

(1) 1Der Erbe kann Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre, insbesondere wenn sie ihn zur Aufgabe des Familienheims oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwingen würde, das für den Erben und seine Familie die wirtschaftliche Lebensgrundlage bildet. 2Die Interessen des Pflichtteilsberechtigten sind angemessen zu berücksichtigen.

(2) 1Für die Entscheidung über eine Stundung ist, wenn der Anspruch nicht bestritten wird, das Nachlassgericht zuständig......."

Der Erbe hat mithin Anspruch auf Stundung.

Wenn der Erbe es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würde, würde sich die Erledigung der Sache ohnehin um Jahre verzögern. Deshalb sollte man bei der Stundung großzügig sein.


wfwbinder  10.07.2022, 18:14

Besser kann man es nicht sagen. DH

Wann ist der Erbfall eingetreten??

Hier schon mal ein Hinweis zu Deiner Frage:

Dreimonatseinrede schützt den Erben

Jedoch sorgen diverse gesetzliche Bestimmungen dafür, dass ein Erbe auch nach Annahme der Erbschaft nicht komplett rechtlos gestellt und den Angriffen der Nachlassgläubiger schutzlos ausgeliefert ist.

So kann der Erbe nach § 2014 BGB bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für diesen begrenzten Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern.

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/dreimonatseinrede.html


Kloputze187420 
Beitragsersteller
 08.07.2022, 16:40

Der Todesfall was bereits im Juli letzten Jahres, im Februar 2022 ist ein Testament aufgetaucht dass den Erben als Alleinerben bestimmt, seit dem habe ich mir Auskünfte über den konkreten Nachlasswert eingeholt. Nächste Woche wird erstmals eine Forderung gestellt.

Privatier59  08.07.2022, 17:01
@Kloputze187420

Mit anderen Worten: Das ist keine unstreitige Forderung. Da würde ich zunächst überhaupt keine Zahlungsfrist setzen und die Reaktion des Erben abwarten. Wenn der nicht freiwillig zahlt bleibt nichts anderes als der Gerichtsweg. Selbst ohne Beweisaufnahme wird so ein Prozess noch nicht einmal in erster Instanz in diesem Jahr abgeschlossen, mit Beweisaufnahme möglicherweise noch nicht einmal im kommenden Jahr.