Erbschaft: Konto-Deckung unbekannt. Konto von den Eltern "ausgraben" und evtl. Schulden übernehmen müssen?
Liebe Community,
eine Frage zum Erbe und dem eventuellen Übernehmenmüssen von Schulden:
Es ist unklar ob die Großeltern Deckung auf deren Konten hinterlassen haben, oder möglicherweise Schulden. Kann ein Erbe bei einer Bank schlicht und einfach Anfragen, mit Erbschein als Nachweis, wie es um die Situation des Kontos steht und dann sich entscheidet, ob er das Erbe dazu antritt oder nicht?
Es gibt landläufig eine Denke, dass dies nicht verraten werden würde und man nur in eine Falle tappe, gehe man so vor. Und wie man dann vorgehen müsse, wäre, die Finger von den Konten einer Person zu lassen, bei der in etwa zum Ende klar war, dass da vermutlich keine Deckung mehr vorhanden war, kurz vor deren Ableben.
Bitte wie sieht das genau bei uns in Deutschland aus?
4 Antworten
einen Erbschein bekommen sie nicht so schnell
sie haben zum ausschlagen nur 6 Wochen Zeit, ich brauchte aus diversen Gründen keinen Erbschein... naja ich kannte schon einiges, da ich Vollmacht hatte und das ein oder andere wusste...jedenfalls so über den Daumen... ich bin bei den persönlichen unterlagen angefangen...habe mich da 3 tagen durchgewustet.... kontoauszüge... in den Unterlagen.... ec karten konnte ich noch welche ausm Kontodrucker ausdrucken lassen... der Knackpunkt bei mir waren bei mir die Versicherungen...teilweise Versicherungsdokumente nicht mehr vorhanden... aber in alten kontoauszügen tauchten Versicherungsnummern auf ....was sich dahinter verbag war nicht erkennbar... alle Nummern sortiert und die Versicherungen angerufen... alleine mein stiefvater hatte einige(!) Lebensversicherungen und einen Bausparvertrag... und 4stellig dekaaktien....
ansonsten wird ihnen die Bank da keine Auskunft geben... die können ja die rechtmässigkeit ihnen ggü nicht erkennen
da hilft also nur alles verwahrte Dokumente sichten und kontrollieren...
So wie Du Dir das vorstellst kann das nicht funktionieren.
Die Ausschlagung des Erbes muss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls beim Nachlaßgericht erklärt werden.
In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass ein Erbe zwar ausgeschlagen aber nicht angetreten werden kann. Erbe wird man automatisch mit dem Erbfall. Irgendeine Erklärung dazu braucht man nicht abgeben.
Das Nachlaßgericht arbeitet seinerseits im Erbscheinverfahren oft mit aufreizender Langsamkeit. Habe im Bekanntenkreis einen Fall wo selbst 12 Monate nach Beantragung noch kein Erbschein ausgestellt wurde. Dabei handelt es sich um eine ganz einfache Sache ohne jede Besonderheit.
Wenn die Bank auf einem Erbschein besteht, was nicht jede Bank macht, kann man den unmöglich innerhalb von 6 Wochen nach dem Erbfall der Bank vorlegen.
Was bleiben also für Möglichkeiten?
Zum einen natürlich die Ausschlagung des Erbes.
Zum anderen die Beschränkung der Haftung auf den Bestand des Erbes:
1. Liegt ein Erbschein vor, bekommt ihr auch von der Bank Auskunft, PUNKT.
2. Vermutlich gibt es doch Unterlagen/Kontoauszüge bei den Verstorbenen!!!
3. Wer ist im Besitz der EC- Karten? Denn um Kontoauszüge zu ziehen, wird für gewöhnlich keine PIN benötigt!
4. Eine persönliche Anmerkung: Schon traurig wenn man als Kind noch nicht einmal informiert ist, wie es finanziell um die Eltern stand, sorry, ich würde mich schämen!
Problem ist i.d.R. dass man meist nicht binnen der 6 Wochen bis zur möglichen Erbausschlagung einen Erbschein erlangt.