Vater verstirbt, erbe ausschlagen?
Hallo,
es gibt drei Kinder vom verstorbenen. Mir ist klar, dass alle drei die Kosten für die Beerdigung tragen, wenn alle erben oder alle das erbe ausschlagen.
Was ist aber wenn, es zwei ausschlagen und eine nimmt das erbe an?
Muss diese Person dann alleine die Beerdigung zahlen?
Dann noch eine Frage
Wenn alle drei das Erbe ausschlagen, aber eine Person plant nur die Beerdigung, mit etwas mehr wie es sein müsste. müssen es alle drei zahlen oder kann man Posten abziehen?
3 Antworten
Normalerweise wird die Beerdigung vom Nachlass bezahlt. Ist kein Geld vorhanden, müssen die nächsten Verwandten dafür aufkommen. Das Erbe und evt. Ausschlagung hat damit nix zu tun. Auch wer ausschlägt muss trotzdem die Beerdigungskosten tragen.
wenn die Kinder das Erbe ausschlagen, dann erben eben andere, wie z.B. die Enkel oder andere Verwandte , erst zum Schluß erbt der Staat.
Es geht nicht nur um Möbel, sondern auch um die Wohungskündig und die 3 Monatsfrist, wo weiter gezahlt werden muss. Wenn Rente bezogen wurde, wird die Rente ja 3 Monate weiter gezahlt. Wird Hartz4 oder andere Sozialleistungen bezogen, endet der Bezug am Todestag und der Erbe muss weiter zahlen. Da ja Sozialleistungen im Voraus bezahlt werden, darf der Erbe auch diese Rückzahlung stemmen. Ebenso andere Verträge die der Erblasser geschlossen hat.
Die Rente wird nur bei Antrag für Ehepartner oder für eigetragene Lebenspartner für 3 Monate gezahlt, aber nicht für andere Erben wie hier. z.B. die Kinder.
Naja, wenn ich ausschlagen, dann direkt für meine Kinder mit.
wenn die Kinder noch Minderjährig sind mußt du das sogar, sonst könnten sie wenn sie Volljährig sind schon verschuldet sein, aber wie gesagt wenn die nahen Verwandten ausschlagen werden andere angeschrieben, bis es keine mehr gibt die erben könnten, und dann erst erbt der Saat.
Da seine Tochter es annehmen möchte und die Tage angeblich den Erbschein holt, ist es ja quasi geklärt.
Ich warte nur gerade auf Antwort, vom Amtsgericht und fahre dann mit der ganzen Familie hin. Da ja beide Sorgeberechtigten persönlich unterschreiben müssen.
wenn eine Tochter das Erbe annimmt seit ihr komplett raus, ihr müßt dann nur innerhalt der 6 Wochenfrist das Erbe ausschlagen.
Eben nicht unbedingt scheinbar, zahlen dürfen wir unter Umständen doch. Wenn sie zb kein Geld hat, dürfen wir unseren Teil trotzdem zahlen. Was ich, wenn es sein muss auch werde, aber eine Aufbarung, teure Blumen und co. Eben nicht.
Sie möchte sogar noch in einer Kneipe in Wohnungsnähe noch feiern, aber das ist ihr Ding.
ja du meinst die Beerdigungskosten, ja die bleiben natürlich als Kinder auch wenn kein Erbe angetreten wird, wenn deine Schwester ein Kaffeeklatsch machen will dann ist es natürlich wie du sagst ihr Privatvergnügen, ihr müßt euch nur die anfallen Kosten teilen wie Grabstelle, Krematorium und Behördengänge, also alles was offiziell dazu gehört, und da kann man wirklich auf das günstigsten zurückgreifen wie Anonyme Beerdigung, oder grünen Rasen mit Namensschild, da gibt es viele günstige Alternativen zu einem normalen Grab.
alles Gute dafür
Wer das Erbe hat muss erstmal zahlen.
Nimmt nur einer an, muss er bis zum Wert des Erbes allein zahlen. Sind die Kosten höher, geht der Rest durch drei.
"Angeblich wohnt eine Tochter wieder in seinem Haushalt"
na dann wird da wohl nix mehr zu holen sein, wenn man im gleichen Haushalt wohnt...wird alles schon leergesucht sein...es sei denn Konten, da kommt man nicht ran...
wer plant denn die Beerdigung...die Tochter...?
hahaha... die wird wohl wissen ob sich das lohnt....ich vermute....bewegliche Teile sind futsch....
Die leiblichen Kinder möchten nichts. Die adoptierte Tochter in der Wohnung, kennt sich ggf. noch weniger mit den Deutschen Gesetzen aus.
Das einzige, was sie uns ggf aushändigen, darf bzw was wir uns wünschen, wären Fotos von uns selbst und von unserer Oma. Nimmt sie das Erbe an und gibt uns diese. Ist es ja wieder okay.
Wir wollen uns nicht bereichern, aber wollen auch nichts zahlen.
Ich hatte gelesen, wenn einer noch erbt, dass man nicht mehr zahlen muss. Angeblich wohnt eine Tochter wieder in seinem Haushalt, wenn sie auch das Erbe ausschlägt, wie soll es gehen? Überlässt der Staat ihr dann doch die Möbel, da eine Entrümpelung mehr kosten würde?