Gehört bereits überschriebenes Haus zur Erbmasse?
Mein Vater hat meine „verschollene“ Schwester enterbt, ich habe seit 30 Jahren Generalvollmacht. 2 Jahre vor seinem Tod hat er mir sein Haus überschrieben. Jetzt ist meine Schwester wieder aufgetaucht und verlangt ihr Pflichtteil. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Gehört das mir überschriebene Haus zur Erbmasse?
Danke
Gernot
4 Antworten
Nein das überschiebene Haus ist eine Schenkung und gehört nicht zur Erbmasse.
Wie hat Dein Vater das gemacht mit der Enterbung? Nein sowas geht hier in D nicht. Sie hat selbstverständlich die Möglichkeit, ihren Pflichtteil gerichtlich einzufordern. Der Pflichtteil ist dann die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Aber es sind Fristen einzuhalten.
Du must gar nix machen, sondern abwarten ob Klage eingereicht wird. Normalerweise würde man jetzt noch versuchen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Weil die Streitigkeiten haben ja noch nicht begonnen.
Lt meiner Schwester steht ihr auch der Pflichtteil des Hauses zu, da die Schenkung nicht länger als 10 Jahre her ist
Das ist ja auch richtig, nennt sich Pflichtteilsergänzungsanspruch. 80% des Hauswertes sind zu berücksichtigen.
Die Schwester hat Anspruch auf den Pflichtteil an der Erbmasse und einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus allen Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod Eures Vaters
Gehört das mir überschriebene Haus zur Erbmasse?
Nein, es gehörte doch zum Todestag dir und nicht mehr deinem Vater, oder?
Allerdings hat deine Schwester neben dem Pflichtteilsanspruch auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch bzgl. des Hauses.
Wie muss ich mich jetzt verhalten?
Such dir jemand, der sich richtig gut damit auskennt und auch dir korrekt berechnen kann, wieviel Geld der Schwester zu zahlen ist.
Zum Todestag gehört das Haus mir. Es war der ausdrückliche Wunsch meines Vaters, dass meine Schwester leer ausgeht.
Wünschen kann man sich viel, der Gesetzgeber sieht das anders.
Nur da hat Dein Vater die Rechnung ohne den Wirt - sprich den Gesetzgeber gemacht.
80% des Hauswertes fällt nach diesen 2 Jahren noch in die Erbmasse.... Deine Schwester hat Anspruch auf Pflichtteilergänzung..
Wie muss ich mich jetzt verhalten?
Den Pflichtteil auszahlen.
Enterbung wurde im Testament beim Notar festgesetzt. Lt meiner Schwester steht ihr auch der Pflichtteil des Hauses zu, da die Schenkung nicht länger als 10 Jahre her ist