Wie werden Ausgleichszahlungen aus Erbauseinandersetzungen versteuert und wie gebe ich jetzt die Bestandsimmobilie an?

Mein Lebensgefährte besaß zusammen mit seinem Bruder zu je 50 % ein 3-Parteienhaus, sowie das Elternhaus (kleines Reihenhaus). Nach dem Tod des Bruders in 2013 fiel dessen Hälfte zu 50 % an seine Ehefrau, sowie zu je 25 % an die beiden Kinder. Nach langem Hin und Her einigten sich alle Beteiligten darauf, daß mein LG das Elternhaus, sowie eine Einheit aus dem MFH erhält. Zusätzlich erhielt er eine Ausgleichszahlung. Das Elternhaus steht seit 2007 (Tod der Mutter) leer. Es muß komplett saniert werden. Die Arbeiten wurden noch zu Lebzeiten des Bruders begonnen, da dieser eine Festanstellung und somit die finanziellen Mittel hatte. Mein LG ist selbständig mit stark schwankendem Einkommen – der finanzielle Ausgleich untereinander erfolgte durch die Mieteinnahmen aus dem MFH. Seit der Bruder verstorben ist, wurden keine Arbeiten in dem EFH mehr vorgenommen – was auch der Erbauseinandersetzung geschuldet war. Aktuell hat mein LG keine Reserven, um die Arbeiten in Auftrag zu geben. Nun meine Fragen: 1) Wie ist die Ausgleichszahlung steuerlich zu behandeln? Sind das Einkünfte und wenn ja, woraus (Vermietung und Verpachtung)? 2) In den letzten Jahren wurde für das EFH immer die Anlage VV ausgefüllt. Müssen wir das weiterhin tun – auch wenn keine Einnahmen erzielt werden (Kosten fallen nur geringfügig an)? Wie teilt man das dem FA mit? Können wir nicht einfach sagen, daß wir das Haus nach unseren Möglichkeiten renovieren und solange steht es eben leer ?

Erbe, Immobilien, Steuern
Wie lösen wir als Erbengemeinschaft dieses Problem kostengünstig?

Hallöchen, ich brauche mal wieder einen Rat von euch.

Hintergrund ist folgender.

Lt Urkunde aus dem Jahr 1914 hat im Moment n o c h ein überschaubarer Teil an Erben ( Erbengemeinschaft ) ein Anrecht auf ein Ackergrundstück ( seit DDR Zeit in 4 Gartenstücke aufgeteilt ) welches wir, mein Mann und ich seit 1995 verwalten und auch anfallende Kosten allein tragen.

Die z.Zt. noch lebenden Erben sind und waren nie interessiert, weder an dem Grundstück selbst, noch an einem finanziellen Ausgleich.

Wir beabsichtigen nun, weil die Gärten ganz schlecht zu verpachten sind, trotz jährlicher minimaler Pachtgebühr von 20,- Euro/ Jahr ( die Pflege von 2 ungenutzten Gärten wird in ein paar Jahren durch uns auch nicht mehr zu stemmen sein ) einen Verkauf oder einfach ein verschenken der Gärten.

Wir wollen auch vermeiden, dass die Erbengemeinschaft infolge Todesfälle unübersehbare Ausmaße annimmt. Da unsere Kinder ortsansässig sind, würden sie das Dilemma irgendwann einmal am Bein haben.

Die Erben, wie gesagt n o c h überschaubar, sind mit dem Vorhaben einverstanden, denn keiner hat ein Interesse und alle waren froh, dass die Verwaltung bislang geregelt wurde. Eine handschriftliche " Verzichtserklärung " liegt jetzt schon vor, weitere wurden uns fest zugesagt.

Wie ich erst jetzt gelesen habe, ist selbst eine handschriftliche Verzichtserklärung nur notariell wirksam und es entstehen wiederum Kosten, die von den Verzichtenden mit getragen werden müssten. Die " Begeisterung " kann ich schon jetzt erahnen. ;-))

Wie löst man dieses Problem am besten ? Wie geht man am besten vor ? Gibt es andere Vorschläge, Ideen ?

Wer hat eine oder mehrere hilfreiche Antworten ?

Die am preiswertesten umsetzbare - Hilfreichste Antwort - bekommt kostenlos ein Gartengrundstück im schönen Meck- Pomm. .....grins !

Erbe, Erbengemeinschaft
Wie kann man ein Haus innerhalb der Familie fair überschreiben?

Hallo ich suche hier allgemein nach einer Fairen Lösung für alle Parteien,

Zu dem Fall:

Vater besitzt 50% eines Eigenheims (Wert ca. 400k ist aber noch mit 50k belastet) er hat zwei Kinder die zu jeweils 25 % im Grundbuch eingetragen sind.

Vater will jetzt in eine kleine Mietwohnung ziehen und die 50 % an beide Kinder übergeben als Gegenleistung wünscht er sich eine Rente von beiden Kindern (oder auch nur von einem). Vater wäre aber auch mit einer anderen Einigung einverstanden (z.B. Sofortauszahlung der 50%...)

Kind 1 + Lebenspartner möchte gerne das komplett Haus kaufen also incl. der 25 % des Kindes 2.

Kind 2 ist damit einverstanden, ist aber noch Student und möchte deshalb erst in ein paar Jahren eine eigene Wohnung kaufen, schon alleine deshalb weil man zurzeit in der Großstadt keine guten Wohnungen findet und einen viel zu hohen Preis dafür bezahlt. Wegen der aktuellen Kauflagen in einer Großstadt würde Kind 2 zum jetzigen Zeitpunkt aber bei einem Verkauf vermutlich einen höheren Preis erzielen als wenn er es an Kind 1 verkauft. Zudem möchte Kind 2 eigentlich bei der aktuellen Zinssituation keine große Summe auf dem Konto haben.

Kind 2 wird keine Wohnung für sich kaufen können, da nicht klar ist an welchem Ort es bleibt. Kauft Kind 2 eine Mietwohnung muss es die Mieteinahmen versteuern und die Mietwohnung evt. auch wieder in ein paar Jahren verkaufen um dann das Kapital für ein Eigenheim zu verwenden, dann fallen also zweimal Kosten für Grunderwerbsteuer etc. an.

Nun zu den Fragen:

Welche Summe setzt man an auf die man sich einigt die Kind 1 an Kind 2 ausbezahlen sollte (inc. oder exklusive der Rente)? Gibt es eine Möglichkeit dass also z.B. 200k für Kind 2 irgendwo so geparkt werden, dass dieses es erst in ein paar Jahren verwenden kann ohne dadurch einen Verlust zu haben?

Was gibt es allgemein für faire Lösungen für Kind 1 und Kind 2?

Was müssen Kind 1 und Kind 2 unbediengt beachten?

Ein Kauf des 50 % Anteils von Kind 2 in ein paar Jahren kommt für Kind 1, Lebenspartner und Vater nicht in Frage.

Also noch einmal kurz zusammengefasst.

Vater will jetzt das Haus übergeben und wünscht sich jetzt eine Rente, Kind 1 möchte jetzt auf Grund der Kreditlage das Haus komplett Kaufen (zu einen fairen Preis, wie setzt man den an?). Kind 2 kann erst in ein paar Jahren etwas mit dem Kapital anfangen.

Die Familienverhältnisse sind alle unter einander sehr gut, deshalb wird nach einer guten Lösung für alle gesucht.

Danke

Rente, Erbe, schenkung, Auszahlung
Finanzamt verlangt einen Erbschein

Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus

Erbe, erbrecht, Finanzamt, Erbschein
können private Schuldforderungen vererbt werden?

Ich bin mit meinem Mann seit 7 Jahren zusammen. Vor Kurzem meldete sich eine früher Bekannte und fordert einen Geldbetrag ein, den er seinem verstorbenen Freund schuldete.

Diesen Betrag von etwa 1.500 € lieh dieser Freund meinem Mann vor etwas 15 Jahren. Zinsen waren auch vereinbart. Dies wurde auch schriftlich festgehalten. Einige Zeit später lernte der Freund eine Frau kennen und heiratet sie. Vor etwa 10 Jahren ist dieser Freund dann verstorben. Da mein Mann damals durch Scheidung usw. noch nicht in der Lage gewesen war das Geld zurück zu zahlen, war dieser Betrag nebst Zinsen noch offen. Beim späteren Umzug der Witwe, bei dem mein Mann behilflich war, sprach er sie auf den offenen Betrag an und bot ihr eine Rückzahlung in Raten an. Sie lehnt zu diesem Zeitpunkt die Rückzahlung ab. Sie winkte nur ab und meinte, sie bräuchte das Geld nicht. leider gab es hierfür keine Zeugen.....

Im Dez. 2012 meldete sie sich dann und Sprach über die offene Schuld.... mein Mann war sehr überrascht, weil er schon sehr lange nichts mehr von dieser Frau gehört hatte. Leider besitzt mein Mann zwischenzeitlich keine schriftliche Vereinbarung mehr - nach 10 Jahren war dieses Thema für ihn abgeschlossen. So konnte er ihr auch wenig Auskunft über die Höhe es Betrages geben. Vor zwei Wochen dann, meldet sie sich wieder per e-Mail. Mit Scann des Vertrages und Zinseszinsberechnung bis 31.07.2013. Muss mein Mann diesen Betrag nach 10 Jahren bezahlen? Hat sie überhaupt einen Anspruch, da sie den Verstorbenen zum Zeitpunkt der Leihgabe noch gar nicht kannte? Sind die Eltern des verstorbenen nicht auch erbberechtigt?

Erbe, verjährung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erbe