Familiendarlehen?

4 Antworten

Natürlich, allerdings hat das mit dem Sohn als Alleinerben keine Relevanz. Die Forderung des Vaters erlischt (Konfusion).

Allerdings hat der Sohn einen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer von 500 000€ plus einer evtl. bewohnten Immobilie, wenn der Sohn dort einzieht. Nur was dies überschreitet generiert eine Erbschaftsteuerpflicht.


Eifelia  13.12.2024, 15:41

Der Freibetrag ist 400.000 €.

Richtig, der Sohn erbt, die Rückzahlung wird dadurch obsolet und es fällt ihm zu.

Gehört zum Erbe und wird mit auf die 400.000,- angerechnet.

Kleiner Praxistipp. Wenn die Auszahlung des "Darlehens" mehr als 10 Jahre zurück liegt, und er vergisst es es eintragen, weil er der Ansicht war es war damals schon eine Schenkung, wird es kaum einer merken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Wenn der Sohn alleiniger Erbe ist, hat das Darlehen keinen direkten Einfluss auf die Erbmasse. Der Anspruch auf Rückzahlung geht in der Erbschaft auf, und es wird kein zusätzlicher Betrag abgezogen.

Das hat dann Bedeutung, wenn der Steuer-Freibetrag von 400T für die Erbmasse insgesamt überschritten ist, dann ist der darüberliegende Betrag zu versteuern.

Sorry, egal ob das Geld auf dem Konto vom Verstorbenen oder als Darlehen bei dir liegt, Fakt ist doch, dass das Geld dem Verstorbenen gehört, also zu Erbmasse zählt.