Die Angehörigen (auch die, die ausgeschlagen haben) sowie Erben sind bestattungspflichtig und müssen die Kosten tragen. Die Grabpflegekosten gehören jedoch nach herrschender Meinung nicht zu den Bestattungskosten.

Wenn nun die Bestattung durch das Amt veranlasst wurde (weil sich alle Angehörigen und Erben weigerten die Beerdigung zu organisieren und lieber den Kostenbescheid der Stadt zahlten) und entsprechend kein Angehöriger oder Erbe einen Vertrag mit dem Friedhof geschlossen hat, wer muss die Grabpflegekosten zahlen?