schmuck zu lebzeiten geschenkt?
Meine Mutter ist im vor drei Monate gestorben . Hat mir vor drei Jahren Ihren Schmuck geschenkt. Jetzt kommt mein Bruder und behauptet es gehört zur Erbmasse. Ist das richtig ?
2 Antworten
Wir wissen nicht, ob geschenkt oder gestohlen und davon hängt ab, was zur Erbmasse gehört.
Der Gegenstand einer Schenkung von vor drei Jahren gehört nicht zur Erbmasse, kann aber (mit einem abgeschmolzenen Wert) für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch herangezogen werden.
Da es hier etwas Rechnerei gibt, um diese Ansprüche zu quantifizieren, solltest Du einen Notar oder Anwalt konsultieren, der sich in Nachlassanlegenheiten auskennt. Damit läßt sich feststellen, ob der Bruder einen Anspruch auf einen Ausgleich hat (monetär, nicht den Gegenstand der Schenkung).
Das mag ja sein, aber in Abwesenheit eines Testaments gibt es gesetzliche Erbfolgeregeln und festgelegte Ansprüche, die geltend gemacht werden können. Das kann jemand für Dich beurteilen. Wie schon gesagt: der Gegenstand einer Schenkung von vor drei Jahren gehört nicht zur Erbmasse, kann aber (mit einem abgeschmolzenen Wert) für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch herangezogen werden.
Er will jetzt jeden Cent , den er bekommen kann :-( hat es gewusst das Mama mir den Schmuck geschenkt hat.