Hallo, es ist zwar sehr kompliziert aber ich hoffe, es kann jemand helfen.
G ist Generalbevollmächtigter seiner schwerkranken Mutter. Diese bewohnt eine Mietwohnung von V.
G nimmt die Mutter zu sich, die Wohnung ist steht leer, niemand hat Zutritt. G unterlässt in der Mietwohnung von V das Lüften, es entsteht ein Schimmelschaden. G möchte diesen aber dem Vermieter V der Wohnung anlasten und beantragt als Bevollmächtigter der Mutter in deren Namen ein Beweisverfahren. Dieses ergibt, dass die Schuld einzig und allein bei G liegt, da nicht gelüftet wurde.
Die Mutter stirbt, G wird Alleinerbe. Vermieter V musste aufgrund des Beweisverfahrens einen Anwalt einschalten und möchte seine Rechtsanwaltskosten vom G zurück. G beruft sich nun aber auf die beschränkte Erbenhaftung. Was kann der Vermieter tun, um seine Kosten erstattet zu bekommen?