Kredit im Todesfall?
Ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.
Person A nimmt Kredit auf für Person B. Person B ist verheiratet mit Person C. Person B zahlt auch regelmäßig die Raten für diesen Kredit.
Als Person A verstirbt, ist Person C Erbe dieser Person.
Wie verhält es dich nun mit dem Kredit? Wird dieser auf die Erbmasse angerechnet, weil er ja von Person A aufgenommen wurde. Also wird dieser Kredit mit in die Schulden eingerechnet?
Ich hoffe es war nicht zu kompliziert.
5 Antworten
Es besteht ein Schuldverhältnis zwischen A und der Bank, die den Kredit gewährt hat. Hier ist B wohl überhaupt nicht im Spiel, auch wenn B die Raten bezahlt, denn Vertragspartner ist A. Die Bank hat A in der Pflicht, die Raten zu bedienen und Sicherheiten bereitzustellen.
Verstirbt A, so geht dieser Kredit in den Nachlass ein. Ist der Nachlass überschuldet, so kann C das Erbe ausschlagen oder annehmen.
- Im Fall der Annahme des Erbes tritt C für A in den Kreditvertrag ein, d.h. C schuldet nun der Bank die Raten.
- Im Fall der Ausschlagung des Erbes ist C für die Bedienung des Kredits kein Rechtsnachfolger, d.h. bei einer Nachlassinsolvenz kann die Bank die Sicherheiten für den Kredit verwerten (§490 Abs. 1 BGB).
Bezüglich der Verwertung von Sicherheiten:
- Wurden Sicherheiten aus dem Vermögen von A verpfändet, hat die Bank sehr wahrscheinlich die vorrangigen Verwertungsrechte (z.B. bei einer Grundschuld oder einem verpfändetes Wertpapierkonto).
- Wurden für die Besicherung des Kredits Sicherheiten von B verwendet, wird die Bank aufgrund der erfolgten Unterwerfung von B nun diese verwerten (dies könnten auch Vermögensgegenstände sein, an denen C hälftig Eigentümer ist).
- Wurde ein Consumer-Kredit gewährt bzw. besteht keine vorrangige Verpfändung der Sicherheiten (z.B. bei einer Besicherung über das freie Einkommen von A) so ist die Bank jetzt nur ein weiterer Gläubiger gegen den insolventen Nachlass.
Bisher war B noch nicht im Spiel. Die Bank hat keinen direkten Durchgriff auf B.
Gibt es keinen Vertrag zur Bedienung der Raten des Kredits durch B (und erfolgten die bisherigen Zahlungen der Raten z.B. nur im Rahmen einer zwischen A und B vereinbarten Aufteilung von Lebensunterhaltskosten), so ist B weiterhin (ebenso wie zuvor) frei von der Verpflichtung, Raten zu bedienen, d.h. kann dies tun oder aber auch nicht. Damit bleibt das Darlehen an C bzw. dem überschuldeten Nachlass hängen (siehe oben).
Gibt es einen Vertrag über ein separates Privatdarlehen von A an B (dessen Raten dem entsprechen, was A aus der Darlehensverpflichtung zahlen müsste), so ist B weiter verpflichtet, diese Raten zu bedienen und in den Nachlass einzuzahlen, auch wenn die Bank die Sicherheiten zum Darlehen mit A aufgrund von einer festgestellten Nachlassinsolvenz verwerten würde. Es kann jedoch von der Bedienung der Raten auch abhängen, ob der Nachlass überhaupt insolvent ist.
Wenn Sicherheiten von B für das Darlehen von A gegeben wurden, könnte B mit der Bank auch einen neuen Darlehensvertrag abschließen, der die im Besitz von B befindlichen Sicherheiten übernimmt. Das Darlehen im Nachlass würde dadurch abgelöst, d.h. die Verwertung der Sicherheiten kann abgewendet werden. Das neue Darlehen würde in Folge durch B bedient werden. C wäre hier nicht mehr beteiligt, da das ursprüngliche Darlehen abgelöst wurde.
Grundsätzlich erbt C sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von A. Welche Vereinbarungen es mit B gab bzw. dass der Kredit für B aufgenommen wurde, ist erstmal nicht relevant. Neuer Schuldner wird C, wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird. Und C haftet dann auch mit dem eigenen Vermögen für sämtliche Schulden von A.
Person A nimmt Kredit auf
Als Person A verstirbt, ist Person C Erbe dieser Person.
Und wird damit zum Schuldner der Restschuld aus dem Kredit. Für wen die verstorbene Person den Kredit aufgenommen hat - ist irrelevant.
Man erbt nun einmal nicht nur Werte, sondern im Falle X auch Schulden.
Wer Erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten, ergo muss B an C den Kredit abzahlen und C muß den Kredit bei der Bank abzahlen.
Der Mann der Schuldnerin wird zum Gläubiger ebendieser.
Also wenn der Nachlass eh schon verschuldet ist, wird der Kredit dann drauf gerechnet auf die restlichen Schulden? Da der Kredit ja auf dem Namen der verstorbenen Person lief.