Welche Steuern sind bei Abschichtung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu zahlen?

1 Antwort

Wie wäre es, wenn Du nicht ein Geschwurbel an irgendwelchen Plänen schildern würdest, sondern das zu lösende Problem.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat ein Vater zwei Söhne hinterlassen.

Es gibt ein Gesamterbe aus Immobilien (ca. 2/3 des Gesamterbes) und Bargeld (Rest).

Das Gesamterbe ist unter 500.000,- und somit entfällt auf jeden der Söhne 250.000,-, oder weniger.

Nur für die Richtigkeit, der Freibetrag von 500.000,- gilt für Ehegatten, für die Söhne gilt 400.000,-, ist aber bedeutungslos, weil hier 250.000,- ja weniger als 400.000,- sind.

Jetzt wäre erstmal interessant zu wissen, wie lange der Erbfall zurück liegt. Ein Jahr, oder weniger, oder 5 Jahre.

Grundsätzlich haben ja beide die ideelle Hälfte von allem geerbt.

Nun wollen sie sich einigen, dass dies Erbe aufgeteilt wird.

Die gesamte Rechnerei mit Einkommensteuer usw. verstehe ich nicht. Oder bewegen wir uns in Österreich?

In Deutschland könnte die Grunderwerbsteuer als einzige Steuer relevant sein, denn (Beispiel), wenn die Immobilie 240.000,- wert ist und das Bargeld somit 120.000,- beträgt und nun ein Bruder die Immobilie übernimmt und 60.000,- Euro als Ausgleich zahlt, kauft einer einen Immobilienanteil.

Aber auch da lässt sich vermutlich noch eine Lösung finden aber dazu müssen alle zahlen genau auf den Tisch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

zero0 
Beitragsersteller
 19.03.2021, 14:53

Hallo Herr Binder,

der Erbfall liegt 10 Monate zurück. Die angesetzten Vermögenswerte Immobilie 240.000,- und Bargeld 120.000,-. Es handelt sich um Deutschland.

Die Immobilie wird geerbt und nicht verkauft. Ich komme zu dieser Aussage durch folgende Webseite:

Auf https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/erbschaft/erbrecht/erbauseinandersetzung/ steht unter dem Punkt Abschichtung: "...Dieser erfolgt jedoch nicht über einen Verkauf oder eine Übertragung des Erbteils. Stattdessen verzichtet der Erbe auf seinen Anspruch...". Diese Aussage habe ich so sinngemäß auch auf anderen Seiten gelesen. Es handelt sich bei einem Abschichtungsvertrag also nicht um einen Verkauf, sondern Klaus ist der Erbe der Immobilie. Daher fällt keine Grunderwerbssteuer an und es muss auch kein Notar den Übergang der Immobilie regeln. Soweit ich es herausgelesen habe, muss der Notar lediglich die Unterschriften der beiden Brüder unter dem Abschichtungsvertrag beglaubigen (soll angeblich 70,- Notarkosten ausmachen).

Einkommenssteuer, Spekulationssteuer und Schenkungssteuer können anfallen. Ich komme zu dieser Aussage durch folgende Webseite:

Auf https://www.erbrecht-lahn.de/erbrecht/erbschaftsteuer/ wird kurz auf die Abfindung bei einer Abschichtung eingegangen. Dort steht: "...wenn für die Abschichtung keine oder eine zu niedrige Abfindung gezahlt wird, denn dann liegt eine steuerpflichtige Schenkung an die Miterben vor...". Das keine Spekulationssteuer anfallen kann, habe ich daraus geschlossen, dass es kein Kauf sonder ein Erbe ist und die Wohnung länger als die Spekulationsfrist von 10 Jahren im Eigentum des Erblasser war. Das Einkommenssteuer für Stefan anfallen könnte, wenn die Abfindung höher als sein Erbanteil ist habe ich gelesen, kann die Webseite nicht mehr finden.

Ich habe einige kurze Erklärungen zur Abschichtung auf etlichen Webseiten gelesen, bin aber nicht sicher ob ich mit meinen Schlußfolgerungen richtig liege. Daher meine Fragen im Originalpost und die Bitte um Meinungen hierzu.

Viele Grüße zero

wfwbinder  19.03.2021, 15:44
@zero0
Die Immobilie wird geerbt und nicht verkauft.

Die Immobilie wurde vom Vater geerbt.

Nun wird sie übertragen. Steuerlich ist übertragen immer ein Kauf, eine Schenkung, oder eine gemischte Schenkung.

Ausserdem hatte ich ja auch nach den Zeiträumen gefragt (nun kennen. wir sie mit 10 Monaten, im Sachverhalt fehlte es), um zu wissen, ob es sich noch um eine reine Erbauseinandersetzung handelt.

Spekulationssteuer kann natürlich nicht anfallen. Es gibt kein Spekulationssteuergesetz und somit auch keine Spekulationssteuer.

Das Risiko der Schenkungssteuer ist klar, aber es ist ja auch klar geregelt, dass die nicht passieren kann, wenn genau der Wert des übertragenen Vermögens/Erbes gezahlt wird. Aber auch da dürfte man sich geringfügig verrechnen, denn 20.000,- Euro sind ja steuerfrei.

Das Einkommenssteuer für Stefan anfallen könnte, wenn die Abfindung höher als sein Erbanteil ist habe ich gelesen, kann die Webseite nicht mehr finden.

Mag ja sein, dass das mal Jemand vom Stapel gelassen hat, aber konkludent zum umgekehrten Fall könnte es sich dann hier nur um eine Schenkung handeln.

Der Ausdruck "Abschichtung" ist im Steuerfach ungebräuchlich. Wir sprechen nur über die Erbauseinandersetzung mit Abfindung. Das meinte ich auch, als ich schrieb:

Aber auch da lässt sich vermutlich noch eine Lösung finden aber dazu müssen alle Zahlen genau auf den Tisch.

Und richtig, man kann es so lösen, der Bruder scheidet gegen Abfindung aus. Steuer 0,-, wenn man sauber arbeitet.

zero0 
Beitragsersteller
 19.03.2021, 23:06
@wfwbinder

Wie sind denn die Fristen, dass es sich um eine reine Erbauseinandersetzung handelt?

wfwbinder  20.03.2021, 07:07
@zero0

Ist nicht fest definiert und kommt auf die Größe des Erbes an.

Innerhalb eines Jahres nie ein Problem.