Pflichtteilsverzicht?
Hallo, wenn es einen Haupterben gibt und 3 Parteien Pflichteilberechtigte sind und jetzt eine Partei verzichtet, wer bekommt diesen Anteil? Der Haupterbe oder wird dann so berechnet als ob es nur 2 Pflichtteilsberechtigte gibt?
1 Antwort
Es kommt drauf an.
Du fragst:
und jetzt eine Partei verzichtet,
Wenn der gegenüber dem Haupterben auf die Auszahlung verzichtet, hat der Haupterbe mehr.
oder wird dann so berechnet als ob es nur 2 Pflichtteilsberechtigte gibt?
Das wäre der Fall, wenn dieser Pflichtteilsberechtigte (also gesetzlicher Erbe) das Erbe ausschlägt.
Wenn ein Erbe ausschlägt, wird das Erbe so berechnet, als wäre er im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebend.
Damit wäre das gesetzliche Erbe größer und damit auch der Pflichtteil.
Es bleibt wie ich oben schrieb, wenn sie gegenüber dem Haupterben sagt "ich verzichte auf die Auszahlung des Pflichtteils" dann schenkt sie ihm ihren Anteil und fertig.
Wenn sie aber das Erbe ausschlägt, dann wird sie bei der Berechnung gezählt wie nicht vorhanden.
Beispiel:
Vater ist gestorben. Er hinterlässt 3 Kinder, eines ist von einer anderen Frau als die beiden anderen und eine Ehefrau. Das Gesamtwerbe ist 600.000,- Euro.
Gesatzliche Erbfolge:
Ehefrau §§ 1371 + 1931 BGB 1/4 +1/4 = 1/2, also 300.000,-.
Kinder § 1924 BGB je 1/6 (1/3 von 1/2) = 100.000,- Euro
Testament für 1 Kind als Alleinerben.
Pflichtteile 1/2 des gesetzlichen Erbes, Also Ehefrau 150.000,- und die beiden Kinder je 50.000,- euro.
Nun geht die Ehefrau (ist sie vielleicht die Mutter des/der Alleinerben(-in)?) zum Alleinerben und sagt: "Du brauchst mich nicht auszuzahlen. Ich schenke Dir meinen Anteil," dann wird nicht neu gerechnet, sondern die Ehefrau hat ihrem Kind (oder Stiegfkind) 300.000,- Euro geschenkt. Thema erledigt.
Anders wenn die Ehefrau sagt (gegenüber dem Amtsgericht zu Protokoll): "Ich schlage mein Erbe aus."
Dann erben nur die drei Kinder. Gesetzliches Erbe für jeden 200.000,- und damit Pflichtteil für die beiden Pflichtteilsberechtigten je 100.000,- Euro.
Danke. Ich wusste gar nicht, dass die Stiefmutter ein Erbe ausschlagen kann, wenn es sowieso schon ein altes gemeinsames Testament (Vater +Mutter, welche verstorben ist) gibt, indem das gemeinsame Kind als Alleinerbe eingesetzt wurde.
Stop, das ist eventuell ein komplett neuer Sachverhalt, zu dem aber noch einiges fehlt.
Der Verstorbene war verwitwet und hatte mit seiner verstorbenen 1. Ehefrau ein Berliner Testament errichtet?
Also dann bitte den Fall komplett schildern, das könnte anders sein, aber dann war der Sachverhalt wie er hier geschrieben wurde ja völliger Müll.
Naja, ich weiß nicht, ob es ein klassisches Berliner Testament war. In diesem Testament wurde der gemeinsame Sohn als Alleinerbe eingetragen und Kinder des Vaters aus erster Ehe ausgeschlossen. Dann starb die Mutter und der Sohn als Alleinerbe hat gleich alles was der Mutter gehört geerbt. Der Vater hat ihm gegenüber auf seinen Pflichtteil verzichtet. Also es ist kein Testament indem gefordert wurde, dass der Sohn erst auch den Tod des Vaters abwarten muss. Nun hat der Vater erneut geheiratet. Folglich wären nach seinem Tod ja die zwei Söhne aus erster Ehe, sowie die neue Ehefrau Pflichtteilsberechtigte. Diese neue Ehefrau möchte diesen Anteil aber nicht, um den Alleinerben nicht zu belasten.
Das wird ja immer komplizierter. Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht so ein Forum sprengt.
Also:
Der jetzt verstorbene war mal verheiratet und hat aus dieser 1. Ehe 2 Söhne.
Dann hat er wieder geheiratet und mit der neuen Frau ein Kind. Die Frau hat er ein Testament errichtet udn den gemeinsamen Sohn zum Alleinerben bestimmt. So muss es gewesen sein, denn sonst wäre der Mann ja nicht in der Position eines Pflichtteilsberechtigten gewesen.
Er hat auf seinen Pflichtteil verzichtet und der gemeinsame Sohn hat alles geerbt, was die Frau hatte.
Dann hat der Mann nochmal geheiratet. Nun ist er verstorben.
Da gibt es nur die gesetzliche Erbfolge. Was hat das denn noch mit dem Testament der zweiten Ehefrau zu tun?
Wenn er mit der zweiten Frau ein gemeinsames Testament hatte, dann war er aus dem nicht "Pflichtteilsberechtigter, sondern es müsste ein Berliner Testament gewesen sein. Aber dann hätte der gemeinsame Sohn nicht geerbt, außer der Vater hätte das Erbe ausgeschlagen.
Aber auch dann hätte sein Todesfall nichts mehr mit dem alten Testament zu tun.
Ja, ist echt kompliziert. Und nein, der Vater lebt noch. Laut ihm ist das alte, gemeinsame Testament mit der leiblichen Mutter aber gültig, sodass nach seinem Ableben auch der gemeinsame Sohn Alleinerbe bleibt. Jedoch bei den Pflichteilberechtigten noch die neue Ehefrau hinzukommt.
Oder muss er ein neues Testament aufsetzen indem er erneut den Sohn aus zweiter Ehe zum Alleinerben benennt und alle weiteren, also Söhne aus erster Ehe und neue Ehefrau enterbt?
Laut ihm ist das alte, gemeinsame Testament mit der leiblichen Mutter aber gültig,
Wenn es ein gemeinsames Testament war, so ist diese Aussage:
Der Vater hat ihm gegenüber auf seinen Pflichtteil verzichtet.
zumindest zweifelhaft.
Sollten die ein Testament gemeinsam gemacht haben:
"Wenn einer von uns stirbt, soll jeweils alles unser gemeinsamer Sohn erhalten"
was für gemeinsame Testamente eher ungewöhnlich wäre, so könnte es tatsächlich noch gelten.
Aber trotzdem bleibe es mit den Anteil der (neuen) Ehefrau so, wie ich oben schon schrieb, verzichtet sie auf die Auszahlung des Pflichtteils, bliebe der beim Alleinerben. Wenn sie eine Verteilung erreichen wollte, müsste sie ausschlagen.
Oder muss er ein neues Testament aufsetzen indem er erneut den Sohn aus zweiter Ehe zum Alleinerben benennt und alle weiteren, also Söhne aus erster Ehe und neue Ehefrau enterbt?
Das wäre auf jeden Fall eindeutig, da wir hier das erste Testament nicht kennen und nicht endgültig beurteilen können.
Nach meinem Eindruck Deiner widersprüchlichen Angaben ist es nicht kompliziert, sondern Du weisst einfach nicht bescheid darüber, was in dem gemeinsamen Testament steht, geschweige denn, was beim Tod der Mutter tatsächlich und wem vererbt wurde.
Der Vater scheint da besser orientiert zu sein ("das Testament ist bindend, aber die neue Ehefrau kommt als Pflichtteilsberechtigte hinzu").
Das solltest Du mal in Erfahrung bringen.
Doch ich weiß es, du nicht. Und widersprüchlich ist da gar nix. Hab's ja vor mir liegen. Zwei Menschen, machen ein Testament zugunsten eines Kindes, schließen die anderen aus und der Unterschied zu einem Berliner Testament und diesem ist aber, dass der Alleinerbe sofort nach Tod einer Partei dessen Anteil erbt und nicht erst, wenn der andere Verstorben ist. Und ja, dass ist genau was ich bisher dachte. Dass die neue Ehefrau als Pflichtteilsberechtigte dazu kommt. Diese möchte aber auf den Pflichtteil verzichten zu gunsten des Alleinerben. Die Frage war dazu lediglich, ob dieser Anteil dann einfach nur nicht ausbezahlt werden muss oder es auf die anderen Pflichtteilsberechtigten aufgeteilt wird.
Der Haupterbe ist laut Testament Alleinerbe. Somit haben laut meinem Wissen die Halbbrüder und Stiefmutter nur Anspruch auf den Pflichtteil. Jetzt möchte aber die Stiefmutter aus diesen Pflichtteil verzichten. Sie ist nicht die Mutter der Halbbrüder.