am 14.03. ist meine Mutter gestorben. Am Sonntag war ich bei meiner ältesten Schwester, sie hatte die Vorsorgevollmacht. Ich habe sie gefragt, ob ich die Krankengeschichte einsehen darf. Dieses hat sie verneint. Ich möchte eine Testamentseröffnung beantragen, alternativ den Erbschein. Meine Frage ist, ob bei der Prüfung des Kontostandes der Mutter auch ältere Kontobewegungen angeschaut werden, also zum Beispiel privatentnahmen meiner Schwester, die sie für sich getätigt hat. Wie wird das geprüft. Wir sind insgesamt vier Schwestern. Meine nächste Schwester hat mir zudem zugetragen, es sei letztes Jahr im Juli ein komplett neues Badezimmer, finanziert von der Krankenkasse meiner Mutter gebaut worden. Dieses ist jedoch nicht behindertengerecht und meine Mutter hat es bis zum Tod nicht einmal betreten. Ich frage mich, kann sowas wirklich passieren, wäre das ein Verstoß gegen das SGB