Sparbuch, welches auf den Enkel läuft, wird von Großmutter, welche das Sparbuch für den Enkel angelegt hat, aufgelöst. Besteht dennoch Anspruch auf das Geld?

2 Antworten

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Wenn ich Deinen Sachverhalt richtig gelesen habe, leben alle noch. Deine Oma, Deine Tante und Deine Mutter.

Deine Oma hat für Dich mal ein Sparbuch eröffnet, was auch wirklich auf deinem Namen war (daher die Unterschrift der Erziehungsberechtigten), aber Deine Oma hatte weiterhin Vollmacht.

Nun ist es leer.

Also gehst Du zur Sparkasse, löst es auf und lässt Dir ausdrucken, was darauf bewegt wurde. Dann siehst Du, wann es leer geräumt wurde.

Somit kannst Du Deine Oma bei Gelegenheit fragen, wozu sie das viele Geld denn gebraucht hat und ob sie sich dafür etwas schönes gekauft hat.

Unklar ist auch, warum nur Deine Tante ins Haus der Oma darf, wenn ihr mal etwas zustößt. Deine Mutter hätte das gleiche Recht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Martin6190 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 18:03

Ja, es leben noch alle oben erwähnten Familienmitglieder.

Die Nachfrage bei meiner Oma, wofür das Geld benötigt wurde, wäre dann für mich lediglich ein rein informativer Gewinn, jedoch könnte ich daraus keine weiteren Ansprüche ableiten, richtig?

Warum nur meine Tante nach dem Tod meiner Oma in die Wohnung darf, hat mir meine Oma damit erklärt, dass meine Tante dann in diesem Fall auch Zutritt und Zugriff auf alle notwendigen Dokumente hätte und alle weiteren organisatorischen Dinge abklären könnte, die in einem Todesfall zu erledigen sind. Ich fand es auch mehr als merkwürdig, habe aber diesbezüglich keine weiteren Anmerkungen gemacht.

wfwbinder  20.05.2021, 19:40
@Martin6190
Die Nachfrage bei meiner Oma, wofür das Geld benötigt wurde, wäre dann für mich lediglich ein rein informativer Gewinn, jedoch könnte ich daraus keine weiteren Ansprüche ableiten, richtig?

Genau richtig.

Besteht denn von Dir überhaupt Kontakt zu Oma?

Beim Sparbuch verhält es sich so, dass man, wenn man im Besitz des Sparbuches ist, über das Geld verfügen kann.

Meiner Meinung nach wurde die Schenkung von Oma an Dich nie vollzogen, so dass Du vermutlich keinerlei Ansprüche auf das Geld herleiten kannst.

Außer auf die 7 Euro, die wurden Dir übergeben, die Schenkung ist also vollzogen. 😜😁

Wenn Du jetzt und heute eine Geldkassette mit Inhalt findest, sagt das nichts über das Vermögen zum Todeszeitpunkt aus.

Denn Oma kann das Geld nach belieben ausgeben und verschenken.


Martin6190 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 17:57

Ja ich habe noch regelmäßig Kontakt zu meiner Oma und besuche sie auch oft. Man merkt aber halt schon, dass sie sehr stark unter dem Pantoffel meiner Tante steht. Sie schreibt ihr oft vor, was meine Oma tun oder unterlassen sollte und was das Beste für sie sei.

Das mit dem Sparbuch habe ich leider schon so befürchtet, dass man da nichts mehr machen kann. Ich werde es dennoch nicht auflösen, sondern weiterhin aufheben. Wer weiß, wozu es noch brauchbar ist. :D

Der Hinweis mit der Geldkassette ist leider schade. Ich hatte die Hoffnung, dass man meiner Tante damit irgendwie zuvorkommen kann.

Dennoch vielen Dank für die schnelle Antwort