Kann ich als Alleinerbin trotzdem das Erbe mit meiner Schwester 1:1 teilen?
Ich stehe im Falle des Todes meiner Mutter als Alleinerbin im Testament. Meiner Schwester wird der Pflichtteil zugesprochen. Das war eine Vorsichtsmaßnahme.
Kann ich trotzdem später das Erbe 1:1 mit meiner Schwester teilen?
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