Elterliches Haus mit von mir finanziertem Anbau (ver)erben?
Ich habe vor 6 Jahren an das elterliche Haus einen Anbau gebaut. Damit das ganze für mich überhaupt einen Sinn macht und nicht später eins meiner Geschwister dieses Grundstück etc. erbt oder alles verkauft und aufgeteiltwerden muss, wurde seitens meiner Eltern testamentarisch erklärt, dass ich dieses Grundstück mit Haus erben soll.
Wert der gesamten Immobilie(Versicherungswert ca 1.000.000) ohne Grundstück(165.000) ist auf jeden Fall höher als der Freibetrag( Kinder 400.000). Zur Aufteilung sei gesagt, Eltern und ich haben ca. gleich viel Wohnraum aber zum Altbau gehört viel mehr Haus(nicht ausgebautes, altes, denkmalgeschütztes Bauernhaus) und zusätzlich ein großes Carport.
Jetzt stellt sich mir die Frage, auf welche Teile zukünftig Erbschaftssteuer gezahlt werden muss?
Welcher Wert wird überhaupt angenommen? Ich gehe mal vom Zeitwert aus. Wenn nur der Altbau vererbt werden sollte, wie belege ich, was schon von mir finanziert wurde und somit meins ist.
Ich hoffe ich habe alles halbwegs verständlich erklärt und ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank
2 Antworten
Halbwegs verständlich ist es, aber welcher Trottel hat Euch bei der Sache beraten?
Statt der Ausgabe für das notarielle Testament hätte man für euren Anbau lieber ein Erbbaurecht eintragen sollen, oder aber einen Darlehensvertrag machen für Euer Geld, was ihr in das Haus Deiner Eltern gesteckt habt.
Alles was mit dem Grund und Boden fest verbunden ist, gehört dem, dem der Grund und Boden gehört. Eigentlich habt Ihr Deinen Eltern den Anbau geschenkt, aber darum hat sich das Finanzamt wohl zum Glück noch nicht gekümmert.
Man kann der Sache beikommen mit einer Sondervorschrift zum Thema, "Aufwendungen des Erben in Erwartung des späteren Erbes," aber so richtig durchdacht war das Ganze nicht.
Zum Thema Erbschaftsteuer müsste auch noch geklärt werden, wie Deine Geschwister abgefunden werden.
Haben Deine Eltern noch genug andere Werte zu vererben?
Oder musste Du Pflichtteile zahlen, die ja für die Erbschaftsteuer abgezogen werden.
Erstmal Danke. Der "Trottel", welcher uns da beraten hat, nennt sich Notar.
Die Geschwister haben einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben, haben bereits finanzielle Mittel erhalten (Schenkungen) erhalten und werden im Erbfall alles außer der Immobilie unter sich aufteilen.
Wenn ich das also richig verstehe, kann ich dann meinen Anteil vom Gesamtwert der Immobilie abziehen, da es einen Erb- und Pflichteilsverzichtsvertrag gibt? So verstehe ich "Aufwendungen des Erben in Erwartung des späteren Erbes" jedenfalls. An wen muss ich mich da wenden, um das entsprechend absichern zu lassen? Steuerberater, Notar oder das Finanzamt?
Der Notar darf in der Sache die er beurkundet selbst nciht berater, Außerdem haben die meisten Notar keine Ahnung von steuerlichen Sachen.
Ihr solltet auf jeden Fall kurz zu einem Kollegen von mir gehen udn ihm die Verträge vorlegen und fragen ob die Methode anwendbar ist (Aufwendungen in Erwartung eines späteren Erbes).
Sonst müsst Ihr euch anderweitig absichern. Das kann ich hier nicht schreiben, weil es Steuerberatung wäre, aber ich denke der Kollege wird auch darauf kommen.
was schon von mir finanziert wurde Mit Rechnungen?
Wenn ich richtig verstanden habe:
Du zahlst Steuer auf das Du erbst, inklusive Grund, abzüglich Freibetrag, und abzüglich was Du bezahlt hast. Wenn aber eine Schenkung vorliegt nur wenn die Eltern innerhalb von 10 Jahren versterben. Deine Geschwister bekommen den Pflichtteil.
Erstmal Danke. Der "Trottel", welcher uns da beraten hat, nennt sich Notar.
Die Geschwister haben einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben, haben bereits finanzielle Mittel erhalten (Schenkungen) erhalten und werden im Erbfall alles außer der Immobilie unter sich aufteilen.
Wenn ich das also richig verstehe, kann ich dann meinen Anteil vom Gesamtwert der Immobilie abziehen, da es einen Erb- und Pflichteilsverzichtsvertrag gibt? So verstehe ich "Aufwendungen des Erben in Erwartung des späteren Erbes" jedenfalls. An wen muss ich mich da wenden, um das entsprechend absichern zu lassen? Steuerberater, Notar oder das Finanzamt?