Wenn ein Ehepartner dem anderen die Hälfte seines Hauses überschreibt ist das dann eine Schenkung im erbrechtlichen Sinne?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Schenkung ist eine Schenkung, "Überschreiben" ist nur ein volkstümlicher Ausdruck für Schenkung.

Der Pflichtteilergänzungsanspruch ist auch hier relevant, wenn die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre war.

Gibt es ggf. anderes Vermögen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

RHbeatrice63 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 20:53

Danke dir für deine Antwort.

Ich denke Schenkungen an die Ehefrau unterliegen keiner 10 Jahresfrist?

wfwbinder  27.01.2023, 21:04
@RHbeatrice63

Ich weiß nicht, woher Dein Wissen kommt, aber es ist falsch, sogar doppelt in diesem Fall..

Da die Ehe durch den Tod Eures Vater aufgelöst wurde, gibt es den vollen Pflichtteilergänzungsanspruch:

Eine Besonderheit gilt diesbezüglich für Schenkungen an Ehegatten. Bei solchen beginnt die 10 Jahres Frist erst mit dem Zeitpunkt der Auflösung der Ehe zu laufen.
Erfolgt die Auflösung durch den Tod des Erblassers, so sind folglich alle von ihm an den anderen Ehegatten getätigten Schenkungen während der gesamten Ehe ergänzungspflichtig im Sinne des § 2325 BGB.

Oder fragst Du nicht nach deutschem Erbrecht?

RHbeatrice63 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 21:20
@wfwbinder

Doch, doch ich frage bach deutschem Erbrecht. Ich habe wohl deine 1. Antwort nicht richtig verstanden. Genau das was du in der 2. Antwort geschrieben hast habe ich im Internet recherchiert.

Andri123  27.01.2023, 21:37
@wfwbinder

Siehe Par. 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB. "Die Frist beginnt nicht vor Auflösung der Ehe". Das hab ich auch noch nie gehört.

Aber es ist möglicherweise darin begründet, dass es auch bei Erbschaften u.U. einen Zugewinnausgleich zu berücksichtigen gibt.

Andri123  27.01.2023, 21:43
@Andri123

Vielleicht ist der Tod des Ehegatten keine "Auflösung der Ehe". Sondern nur Scheidung, Annullierung etc..

RHbeatrice63 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 21:48
@Andri123

Doch das denke ich schon. Der Tod eines Ehepartners stellt die Auflösung der Ehe dar. So verstehe ich das.

Andri123  27.01.2023, 22:05
@Andri123

Demnach gibt es schon eine Frist, diese beginnt aber erst mit der Scheidung. Also wenn die Scheidung mehr als 10 Jahre zurückliegt, ist alles abgeschmolzen, nach 4 Jahren sind 40% abgeschmolzen etc..

RHbeatrice63 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 22:08
@Andri123

Mit der Scheidung? Jetzt bin ich entgültig verwirrt.

Andri123  27.01.2023, 22:15
@RHbeatrice63

Die Abschmelzung beginnt mit dem Zeitpunkt, wo die Ehe aufgelöst wird. So verstehe ich das, als Laie. Weil Zuwendungen während der Ehe dem gemeinsamen Wohl zugute kamen, wie das BVerfG begründet.

Also Schenkung vor 8 Jahren, Scheidung vor 3 Jahren, ergibt eine Abschmelzung von 3 Jahren, also 30%. Falls ich es richtig verstehe.

wfwbinder  27.01.2023, 22:25
@Andri123

richtig.

Aber da in diesem Fall die Ehe durch den Tod des Ehemanns aufgelöst wird, gibt es hier keine Abschmelzung.

Andri123  27.01.2023, 22:30
@wfwbinder

"Stiefmutter". Ach Gott, ich Erbsenzählerin schon wieder...

RHbeatrice63 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 22:54
@wfwbinder

Vielleicht wäre noch wichtig zu sagen dass das Haus von dem die Stiefmutter die Hälfte bekam weiterhin von beiden bewohnt wurde.wie sieht es dann aus?

Andri123  27.01.2023, 23:06
@RHbeatrice63

Ach sorry, der Vater war wohl bis zu seinem Tod mit der Stiefmutter verheiratet (und hat nicht der vorherigen Frau etwas geschenkt), das hatte ich vorhin falsch verstanden.. Dann ist gar nichts abgeschmolzen. Die Schenkung zählt zur Erbmasse.

RHbeatrice63 
Beitragsersteller
 27.01.2023, 23:09
@Andri123

Ja ist nicht immer leicht alles so zu schreiben dass es verstanden wird.😊