Wenn ein Ehepartner dem anderen die Hälfte seines Hauses überschreibt ist das dann eine Schenkung im erbrechtlichen Sinne?
Mein Vater hat meiner Stiefmutter die Hälfte seines Hauses überschrieben. Nun ist er vor kurzem verstorben. Meine Schwester und ich sind Kinder aus erster Ehe, wir sind enterbt worden. Sie haben ein Berliner Testament verfasst. Schenkungen an die Ehefrau unterliegen keiner Frist im Gegensatz zu Schenkungen an Dritte. Ist diese Überschreibung als Schenkung anzusehen?
1 Antwort
Eine Schenkung ist eine Schenkung, "Überschreiben" ist nur ein volkstümlicher Ausdruck für Schenkung.
Der Pflichtteilergänzungsanspruch ist auch hier relevant, wenn die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre war.
Gibt es ggf. anderes Vermögen?
Ich weiß nicht, woher Dein Wissen kommt, aber es ist falsch, sogar doppelt in diesem Fall..
Da die Ehe durch den Tod Eures Vater aufgelöst wurde, gibt es den vollen Pflichtteilergänzungsanspruch:
Eine Besonderheit gilt diesbezüglich für Schenkungen an Ehegatten. Bei solchen beginnt die 10 Jahres Frist erst mit dem Zeitpunkt der Auflösung der Ehe zu laufen.
Erfolgt die Auflösung durch den Tod des Erblassers, so sind folglich alle von ihm an den anderen Ehegatten getätigten Schenkungen während der gesamten Ehe ergänzungspflichtig im Sinne des § 2325 BGB.
Oder fragst Du nicht nach deutschem Erbrecht?
Doch, doch ich frage bach deutschem Erbrecht. Ich habe wohl deine 1. Antwort nicht richtig verstanden. Genau das was du in der 2. Antwort geschrieben hast habe ich im Internet recherchiert.
Siehe Par. 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB. "Die Frist beginnt nicht vor Auflösung der Ehe". Das hab ich auch noch nie gehört.
Aber es ist möglicherweise darin begründet, dass es auch bei Erbschaften u.U. einen Zugewinnausgleich zu berücksichtigen gibt.
Doch das denke ich schon. Der Tod eines Ehepartners stellt die Auflösung der Ehe dar. So verstehe ich das.
Mit der Scheidung? Jetzt bin ich entgültig verwirrt.
Die Abschmelzung beginnt mit dem Zeitpunkt, wo die Ehe aufgelöst wird. So verstehe ich das, als Laie. Weil Zuwendungen während der Ehe dem gemeinsamen Wohl zugute kamen, wie das BVerfG begründet.
Also Schenkung vor 8 Jahren, Scheidung vor 3 Jahren, ergibt eine Abschmelzung von 3 Jahren, also 30%. Falls ich es richtig verstehe.
Vielleicht wäre noch wichtig zu sagen dass das Haus von dem die Stiefmutter die Hälfte bekam weiterhin von beiden bewohnt wurde.wie sieht es dann aus?
Ach sorry, der Vater war wohl bis zu seinem Tod mit der Stiefmutter verheiratet (und hat nicht der vorherigen Frau etwas geschenkt), das hatte ich vorhin falsch verstanden.. Dann ist gar nichts abgeschmolzen. Die Schenkung zählt zur Erbmasse.
Ja ist nicht immer leicht alles so zu schreiben dass es verstanden wird.😊
Es bleibt dabei. Diese Variante ist in dem Urteil ausdrücklich genannt.
Danke dir für deine Antwort.
Ich denke Schenkungen an die Ehefrau unterliegen keiner 10 Jahresfrist?